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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_055.php 20.01.2022 20:47:06 Uhr 23.04.2024 08:05:34 Uhr

Stadtweites Verbot von Versammlungen des maßnahmenkritischen Klientels am 22. Januar 2022

Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden verbietet für Sonnabend, den 22. Januar 2022, ganztägig die Veranstaltung von und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel im Stadtgebiet, die nicht ordnungsgemäß nach § 14 SächsVersG bis zum 21. Januar 2022, 12 Uhr schriftlich angezeigt und behördlich bestätigt wurden.

Untersagt sind alle Versammlungen, welche den gemeinschaftlichen Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Hygienemaßnahmen, Impfungen etc.) zum Gegenstand haben bzw. darauf Bezug nehmen. Dies gilt sowohl für sich fortbewegende Versammlungen (Aufzüge und sogenannte „Spaziergänge“), als auch für stationäre Versammlungen (Kundgebungen).

Das Verbot ergeht auf Grundlage einer Gefahrenprognose, wonach davon auszugehen ist, dass es im Zusammenhang mit einem zentralen Spaziergang der maßnahmenkritischen Klientel am kommenden Sonnabend in Dresden zu massiven Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften oder Strafnormen kommen wird. In den sozialen Netzwerken wird seit mehreren Tagen sachsenweit zur Teilnahme aufgerufen. Aufgrund der überregionalen Mobilisierung ist mit der Anreise und Ansammlung mehrerer Tausend Personen zu rechnen.

Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen mit vergleichbarer thematischen Zielsetzung an diesem Sonnabend, dem 22. Januar 2022.