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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_045.php 19.01.2022 14:34:55 Uhr 20.04.2024 08:04:18 Uhr

Afrikanische Schweinepest

Ausweitung der Sperrzonen I und II

Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Landkreisen Meißen und Bautzen müssen die bisher gebildeten Restriktionszonen erweitert werden. Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen legen mit Gültigkeit ab Donnerstag, 20. Januar 2022 neue Grenzen der Sperrzonen I und II fest. Das Stadtgebiet Dresdens wird durch den Verlauf der Bundesstraße 6 in die nördlich gelegene Sperrzone II und die südlich gelegene Sperrzone I geteilt. Neben den besonderen jagdlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation gelten innerhalb dieser Gebiete spezielle Bedingungen für schweinehaltende Betriebe, die den Allgemeinverfügungen zu entnehmen sind. Bitte beachten Sie den Leinenzwang für Hunde in Sperrzone II. Die Sperrzonen werden jeweils durch Schilder gekennzeichnet. Die Allgemeinverfügungen, die kartografische Darstellung der Gebiete und weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage www.dresden.de/schweinepest

Aktuell gibt es in Sachsen 854 bestätigte ASP-Fälle. Es handelt sich um eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Haus- und Wildschweine, die fast immer tödlich verläuft und nicht behandelbar ist. Die Möglichkeit des vorbeugenden Impfschutzes existiert nicht. Eine Übertragung kann sowohl auf direktem Wege von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Lebensmittel (Fleisch, Wurst), Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter geschehen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich.