Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/12/pm_005.php 01.12.2021 12:28:29 Uhr 19.04.2024 07:41:58 Uhr

Sondernutzungserlaubnis für Leihräder im öffentlichen Verkehrsraum

Anträge können ab Montag, 13. Dezember gestellt werden

Wer Leihräder mit oder ohne Station im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt und anbietet, braucht dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Landeshauptstadt Dresden. Ab Montag, 13. Dezember 2021, können befristet für das Jahr 2022 formlos Sondernutzungsanträge für das gesamte Stadtgebiet bei der Landeshauptstadt Dresden gestellt werden. Alle Anträge, die vom Montag, 13. Dezember 2021 bis Freitag, 17. Dezember 2021 bei der Landeshauptstadt eingehen, gelten als gleichzeitig gestellt. Später eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bearbeitet. Die Sondernutzungsanträge können formlos per Post an das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesandt oder im Briefkasten Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, abgelegt werden.

Alle Informationen unter dresden.de: Sondernutzung für Leihräder beantragen.
Hier: Anforderungen für den Fahrradverleih, Lageplan mit Kennzeichnung der Zonen 1 und 2 sowie der so genannten Roten Zonen. In den Zonen 1 und 2 ist die Anzahl von Leihrädern auf je 125 Stück pro Zone limitiert. In den rot gekennzeichneten Flächen dürfen Leihräder weder zur Vermietung noch nach Mietende abgestellt werden. Im Freefloating-System (Leihräder ohne feste Station) dürfen höchstens vier Fahrräder an einer Stelle abgestellt werden. Alle Räder müssen getrackt, also ortbar sein.