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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_056.php 18.10.2021 17:32:56 Uhr 25.04.2024 21:19:03 Uhr

Afrikanische Schweinepest: Dresden ist Pufferzone

Landesdirektion Sachsen erlässt tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Im Landkreis Meißen wurde am 13. Oktober 2021 der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt. Das Tier wurde gesund erlegt und untersucht. Mit den Untersuchungen zur Identifizierung der Eintragsursache wurde begonnen.

Um den Erlegungsort des Wildschweins wurden von der Landesdirektion Sachsen mittels tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügungen vom 15. Oktober 2021 ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone, zu der Dresden gehört, eingerichtet. Neben besonderen Jagd-Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation gelten innerhalb dieser Gebiete spezielle Bedingungen für schweinehaltende Betriebe.
Für Hunde gilt der Leinenzwang im gefährdeten Gebiet. Das gefährdete Gebiet und die Pufferzone sind jeweils mit Schildern gekennzeichnet. Die Dimensionen der gefährdeten Gebiete und weitere Informationen sind auf der Homepage www.dresden.de/schweinepest veröffentlicht.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Die im Handel angebotenen Fleisch- und Wurstprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Das Virus ist sehr widerstandsfähig, leicht übertragbar und verursacht immense wirtschaftliche Schäden.
Infizierte Wildschweine können zur Ausbreitung der Seuche in Hausschweinebeständen beitragen. Der Erreger wird durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch indirekt übertragen. Dabei spielen Blut, bluthaltige Gewebe sowie Fleisch und andere, nicht erhitzte, schweinefleischhaltige Lebensmittel eine besondere Rolle. Mit Blut kontaminierte Kleidung, Personen, Futtermittel, Gerätschaften oder Fahrzeuge (Viehtransporter) sind neben Schlacht- und Speiseabfällen eine besondere Gefahr.

Konsequente Sauberkeit und Hygiene auf dem Betrieb, das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen an Schweine sowie die Entsorgung von Essensresten in geschlossenen Müllbehältern sind von zentraler Bedeutung für die Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist zu vermeiden.