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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/09/pm_098.php 28.09.2021 09:26:57 Uhr 20.04.2024 12:36:08 Uhr

Hygieneregeln im Wahllokal am Wahltag

Für den Wahltag am Sonntag, 26. September gelten besondere Hygienemaßnahmen. Der Bundeswahlleiter hat diese bundeseinheitlich festgelegt, um eine mögliche Gefährdung von Wählerinnen und Wählern am Wahltag zu minimieren.

So müssen alle im Wahlraum einen Mund-Nasen-Schutz also FFP2 oder OP-Maske tragen. Auch für Geimpfte, Genesene oder Getestete gilt die Maskenpflicht. Die Maske muss selbst mitgebracht und bereits vor Betreten des Wahlgebäudes aufgesetzt werden. Erst nach Verlassen des Gebäudes darf der Mund-Nasen-Schutz wieder abgenommen werden.
Im Wahlraum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Zur Einhaltung werden soweit möglich entsprechende Bodenmarkierungen angebracht. Die maximale Anzahl gleichzeitig anwesender Wählerinnen und Wähler im Wahlraum wurde vorab festgelegt und wird von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vor Ort kontrolliert. Bei hohem Andrang regeln die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer den Zugang zum Wahlraum, wodurch es zu längeren Wartezeiten vor den Wahlräumen kommen kann.

In allen Wahlräumen steht am Eingang Handdesinfektionsmittel zur Nutzung. Die Räume werden außerdem ausreichend gelüftet. Wie bereits in der Wahlbenachrichtigung vermerkt, sind alle Wählerinnen und Wähler angehalten, bei der Wahl einen eigenen Stift mitzubringen.

Bis zum Freitag, 24. September 2021 können zudem noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Informationen dazu stehen unter dresden.de/briefwahl

Wenn Wählerinnen oder Wähler aus gesundheitlichen Gründen nicht im Wahlraum wählen können, bietet sich Briefwahl an. Hierzu zählt auch die Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt. Betroffene dürfen dann weder das Wahllokal noch das Briefwahllokal aufsuchen. Es besteht bei kurzfristig angeordneter Quarantäne noch am Wahltag bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro durch eine entsprechend beauftragte Person abholen zu lassen. Dies muss neben der vollständigen Beauftragung auch einen Nachweis über die kurzfristige Anordnung der Quarantäne vorlegen. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass die Briefwahlunterlagen vollständig bis 18 Uhr im Rathaus Dresden, Dr. Külz-Ring 19 eingeworfen werden. Bei Fragen ist die Wahlbehörde unter Telefon 0351-4881120 zu erreichen.