Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_019.php 17.10.2023 09:36:20 Uhr 29.03.2024 12:05:18 Uhr

Corona: Lockerungen greifen ab dem 8. August 2021

Die Landeshauptstadt Dresden unterschreitet am heutigen Freitag, 6. August 2021, den nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung maßgeblichen Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen am fünften Tag in Folge. Damit entfällt ab Sonntag, 8. August 2021, im Wesentlichen ein Großteil der Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Es gelten jedoch einige Regelungen als sogenannte Basismaßnahmen weiter. So zum Beispiel:

  • Die Erstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten ist weiterhin erforderlich. Soweit diese genehmigungspflichtig sind, wird um Zusendung per E-Mail an gesundheitsamt-hygienekonzepte@dresden.de gebeten. 
  • Unter anderem in Geschäften und Märkten bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen oder im ÖPNV, besteht weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch in Taxen, bei der Schülerbeförderung und für Fahrdienste, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen. 
  • Im Bereich der Pflege ist in weiten Teilen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
  • Die Regelungen für Großveranstaltungen bleiben ebenso in Kraft. Hier werden auch genesene und geimpfte Personen mitgezählt.
  • Die seit 26. Juli 2021 geltende Testpflicht für Beschäftigte nach Urlaubs-Abwesenheit von mindestens fünf Werktagen vom Arbeitsplatz bleibt ebenso in Kraft. 
  • Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten ihre Gültigkeit. Es besteht im Innenbereich weiterhin eine Testpflicht. 
  • Eine Testpflicht besteht auch für die Besucherinnen und Besucher von Prostitutionsangeboten.
  • Zudem bleiben die Beschränkungen für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie die Regelungen für Saisonarbeitskräfte in Kraft.

Hinweis: Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genese.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist einsehbar unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.