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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/07/pm_063.php 17.10.2023 09:38:19 Uhr 25.04.2024 14:21:13 Uhr

Kaisermania: Darum hat die Stadtverwaltung nicht ja gesagt

Die „Kaisermania“ 2021 wird auf das Jahr 2022 verschoben. Das hat der Veranstalter, die Semmel Concerts Entertainment GmbH, mit Verweis auf die Hygieneauflagen gemäß der Corona-Verordnung entschieden. Veranstalter und Gesundheitsamt hatten zuvor verschiedene Veranstaltungsorte und -optionen abgewogen. Im Ergebnis der Gespräche wurde festgestellt, dass die „Kaisermania“ als Stehkonzert nicht mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaats in Einklang zu bringen ist. Wenngleich das Flair und die ausgelassene Stimmung bei den Konzerten am Elbufer feste Höhepunkte im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Dresden sind, können diese nur unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchgeführt werden. 

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zur Durchführung von Großveranstaltungen und der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind selbst bei Unterschreitung der Wocheninzidenz von 10 hygienische Standards einzuhalten. Dazu zählen insbesondere

  • die Beschränkung des Zugangs nur für vollständig geimpfte, genesene oder tagesaktuell getestete Personen („3G“),
  • die Begrenzung der Anzahl der Besucherinnen und Besucher,
  • die Kontakterfassung, vorzugsweise durch personalisierte Ticketvergabe, die eine Rückverfolgung von Kontakten im Infektionsfall ermöglicht,
  • die Einhaltung von Mindestabständen,
  • die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes abseits des eigenen Platzes bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern sowie
  • die Begrenzung zum Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen Getränken sowie ein Zutrittsverbot für erkennbar alkoholisierte Personen.

An diesen Standards ändert auch die Begrenzung auf vollständig geimpfte oder genesene Personen („2G“) aus zweierlei Gründen nichts. Einerseits ist die Impfquote der Bevölkerung in Sachsen mit 42,9 Prozent (Stand 18. Juli 2021, Quelle: Freistaat Sachsen) noch nicht so hoch, als dass nicht bei Großveranstaltungen auch geimpfte oder genesene Personen mögliche Corona-Infektionen weitertragen können. Dies erhöht das Risiko einer erneuten schnellen Ausbreitung des Coronavirus. Das Robert Koch-Institut rät zu einer Immunisierung von mindestens 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen und 90 Prozent der Personen ab 60 Jahren. Andererseits ist es nicht möglich, bei Begrenzung des Teilnehmerkreises auf die „2G“ alle anderen Schutzmaßnahmen gänzlich außer Acht zu lassen, was mit Blick auf das Format ein nachvollziehbarer, aber nicht umsetzbarer, Wunsch des Veranstalters ist. Mindestabstände und, je nach Anzahl der Besucherinnen und Besucher, die Pflicht zum Masketragen abseits des eigenen Platzes sowie die Kontakterfassung bleiben nach dem Wortlaut der Corona-Schutzverordnung Bestandteile des genehmigungspflichtigen Hygienekonzeptes. 

Schlussendlich hat sich der Veranstalter der „Kaisermania“ gegen die Einreichung eines angepassten Hygienekonzepts entschieden, sodass es seitens des Gesundheitsamtes weder einer Genehmigung noch einer Versagung bedurfte.

Veranstalter von Großereignissen mit über 1.000 Besucherinnen und Besuchern, darunter Diskotheken und Musikclubs, sind gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung verpflichtet, ihr Hygienekonzept durch das Amt für Gesundheit und Prävention genehmigen zu lassen. Ein Hygienekonzept ist die Summe aller Einzelmaßnahmen, die einen ausreichenden Infektionsschutz für alle Beteiligten bewirken soll. Sinnbildlich gesprochen greifen die Einzelmaßnahmen wie Zahnräder ineinander und sollen so insgesamt zu einem trag- und genehmigungsfähigen Hygienekonzept beitragen. Das Auslassen einzelner Zahnräder ohne die Kompensation durch andere führt dazu, dass das Uhrwerk nicht läuft und das Hygienekonzept nicht stimmig ist.