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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/07/pm_022.php 16.07.2021 15:39:47 Uhr 16.04.2024 17:20:46 Uhr

Neue Parkgebührenverordnung tritt in Kraft

Bis zur Umstellung gelten weiterhin die an den Parkscheinautomaten ausgewiesenen Gebühren

Am Donnerstag, 8. Juli, wird die neue Parkgebührenverordnung im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht. Am Folgetag nach der Veröffentlichung tritt sie in Kraft.

Die Umstellung aller Parkautomaten auf die neuen Parkgebühren ist für den Zeitraum von Juli bis September vorgesehen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Standort der Parkscheinautomaten und technischen Abläufen. Die Umstellung der neuen Tarifzone 1 Altstadt wird entsprechend des Beschlusses erst im November 2021 vorgenommen. Bis zur Umstellung des jeweiligen Parkautomaten gelten weiterhin die am Parkscheinautomaten ausgewiesenen Gebühren.

Im Zusammenhang mit der neuen Parkgebührenverordnung wird auf die moderne Bezahlform der Kredit- und Debitkartenzahlung mit berührungsloser Zahlung umgestellt. Für 2021 werden zunächst 120 Parkscheinautomaten damit ausgerüstet: Zone 1 Innere Altstadt und Äußere Neustadt je 40 Automaten und weitere 40 an umsatzstarken Automaten der Tarifzonen 2 und 3.