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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/06/pm_093.php 05.07.2021 12:49:29 Uhr 19.03.2024 10:45:35 Uhr

Mehr Geld für Dresdner Tagesmütter und Tagesväter

Monatliche Geldleistungen erhöhen sich ab 1. Juli 2021

Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, erhöht die Landeshauptstadt Dresden die monatlichen Geldleistungen der rund 380 Tagesmütter und Tagesväter. Sie betreuen etwa 1.560 Kinder in Dresden.

Die monatlichen Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen setzen sich aus einer Förderungsleistung und einer Sachkostenpauschale zusammen. Darüber hinaus erstattet die Landeshauptstadt Dresden die Hälfte der Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Grund-Unfallversicherung.

Die Förderungsleistung für eine neunstündige Betreuung eines Kindes steigt in den verschiedenen Betragsgruppen (BG) von 627 Euro auf 635 Euro (BG1), von 730 Euro auf 737 Euro (BG2), von 763 Euro auf 769 Euro (BG3), von 786 Euro auf 791 Euro (BG4), von 808 Euro auf 814 Euro (BG5) und von 853 Euro auf 859 Euro (BG6). In der Förderungsleistung ist ein monatlicher Landeszuschuss in Höhe von 35 Euro pro Kind enthalten, den der Freistaat Sachsen allen Kindertagespflegepersonen als Kompensation für ihre pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeiten zahlt.
Auch die Erstattung angemessener Sachkosten wurde neu kalkuliert. Die Sachkostenpauschale I (Kindertagespflege in der eigenen Wohnung) steigt von 133,55 Euro auf 151,00 Euro und bei der Sachkostenpauschale II (Kindertagespflege in angemieteten Räumen) von 161,50 Euro auf 183,50 Euro. Aufgrund dieser Erhöhung können Kindertagespflegepersonen bei einer neunstündigen Betreuung von fünf Kindern monatliche Bruttoeinnahmen zwischen 3.930,00 Euro und 5.672,50 Euro erzielen.

Die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlten Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE). Die Entwicklung von Aufwendungen und der angemessene Bezug zum TVÖD SuE werden jährlich überprüft. Alle Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine Übersicht der ab Donnerstag, 1. Juli 2021, gültigen monatlichen Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Dresden sind auf der Internetseite www.dresden.de/Kindertagespflege veröffentlicht.

Tagesmütter und Tagesväter ergänzen in der Landeshauptstadt Dresden flächendeckend das Angebot der Kindertagesstätten in der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährigen. Die Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten. Sie bietet Eltern eine individuelle, gesetzlich anerkannte und familienähnliche Kindertagesbetreuungsform für ihre unter 3-jährigen Kinder.