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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/06/pm_078.php 24.06.2021 08:14:39 Uhr 19.03.2024 05:59:16 Uhr

Keine Zwangsumzüge 2021

Sozialbürgermeisterin äußert sich zu neuen Richtwerten für Kosten der Unterkunft

Die neu ermittelten Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) führen im Jahr 2021 nicht zu Zwangsumzügen. Aufgrund der Sozialschutzpakete ist eine Kappung auf die niedrigeren Mietobergrenzen mindestens bis zum Jahresende 2021 ausgeschlossen. Haushalte, denen vor Inkrafttreten der neuen Richtwerte höhere Unterkunftskosten anerkannt wurden, sind ebenfalls von der Kürzung ausgenommen.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen: „Die Richtwerte spiegeln den Dresdner Wohnungsmarkt wider. Sie basieren auf Daten des qualifizierten Mietspiegels, der kommunalen Bürgerumfrage und stichtagsbezogenen Angebots- sowie Leerstandsmeldungen des Wohnungsmarktes. Bildlich ausgedrückt liegt die Obergrenze der Kosten der Unterkunft genau an der Stelle, wo sich die Wohnungsangebotskurve und die Nachfragekurve treffen. Diese Methodik hat sich schon viele Jahre bewährt und wurde vom Bundessozialgericht als schlüssiges Konzept bestätigt. Die erhobenen Daten kritisch zu hinterfragen ist legitim, die wissenschaftliche Auswertung nach eigenem Ermessen zu korrigieren, dagegen nicht. Der Knackpunkt sind die stichtagsbezogenen Datengrundlagen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten, Frühjahr 2020, konnten die Auswirkungen der Pandemie nicht vollständig berücksichtigt werden. Dresden hatte in dieser Zeit eine erfreulich geringe Anzahl von Grundsicherungsempfangenden und Arbeitsuchenden. Dies sieht aktuell und wohl auch noch im Jahr 2022 anders aus. Aus heutiger Perspektive ist die Anzahl der Nachfragenden nach preisgünstigen Wohnraum höher und die Pandemie ist noch längst nicht vorbei. Mindestens für das Jahr 2021 sind die Sozialschutzpakete von zentraler Bedeutung. Sie verhindern Zwangsumzüge. Das ist gerade in der außergewöhnlichen Pandemiesituation unbedingt erforderlich. Deshalb sollten diese Vorschriften unbedingt über das Jahr 2021 verlängert werden“. Sollte der Bundesgesetzgeber die Sozialschutzpakete über den 31. Dezember 2021 hinaus nicht verlängern, werden das Jobcenter und das Sozialamt in jedem Einzelfall mit Augenmaß prüfen, ob die Wohnung angemessen ist. Sollte sie unangemessen sein, werden Betroffene darüber gesetzeskonform informiert. Aber im Hinblick auf die zu erwartenden Richtwerte ab 2023 und damit verbundene Unzumutbarkeit eines Umzuges wegen veränderter Richtwerte, soll auch dann keine Kürzung vorgenommen werden. Die Stadt hat hierfür eine Dienstanweisung entwickelt, die der Pandemiesituation und ihren Folgewirkungen gerecht wird. Zusätzlich wurde das Institut Wohnen und Umwelt bereits beauftragt, die Auswirkungen der niedrigeren Richtwerte zu untersuchen. Die Ergebnisse werden im Herbst 2021 erwartet und bilden die Grundlage für die weitere Anpassung der Dienstanweisung. Kaufmann: „Mit diesen Maßnahmen verhindern wir unnötige soziale Härten, verhindern Zwangsumzüge, schützen bestehenden Wohnraum und wahren bestmöglich den sozialen Frieden in dieser Stadt.“

Mit Bekanntgabe der neuen KdU-Richtwerte für Empfangende von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zum Lebensunterhalt traten für den Zeitraum Januar 2021 bis Ende Dezember 2022 niedrigere Richtwerte für Ein-, Zwei- und Drei-Personen-Haushalte in Dresden in Kraft. Das Institut Wohnen und Umwelt, die führende Forschungseinrichtung auf diesem Gebiet in Deutschland, hat die Richtwerte nach den Vorgaben von Sozialgesetzbuch und Bundessozialgericht empirisch und stichtagsbezogen ermittelt. Die Kommune hat kein Ermessen bei der Festlegung der Mietobergrenzen.