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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/04/pm_061.php 28.04.2021 12:53:29 Uhr 20.04.2024 03:25:47 Uhr

Städtische Kultureinrichtungen arbeiten weiter für ihr Publikum und haben teilweise geöffnet

Das nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes hat auch Auswirkungen auf die städtischen Kultureinrichtungen. Darüber und zu den Perspektiven des Kulturbetriebes hat sich Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch mit den Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren der Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden verständigt.

„Angesichts des diffusen Infektionsgeschehens und der schwierigen Situation in den Krankenhäusern ist die fortdauernde Reduzierung von Kontakten und die Schließung großer Kultureinrichtungen nachvollziehbar und richtig. Wir alle hoffen auf die Situation, dass weite Teile der Bevölkerung geimpft sind und eine gefahrlose Begegnung von Menschen wieder möglich ist“, erklärt Bürgermeisterin Klepsch nach den Gesprächen.

„Für die von Bund und Ländern zu treffenden rechtlichen Entscheidungen zum Infektionsschutz verweise ich auf das von zahlreichen Verbänden wie dem Deutschen Bühnenverein vorgelegte Konzept zur Durchführung von Veranstaltungen in Kultur und Sport vom Februar 2021 (‘Schrittweise Rückkehr von Zuschauern und Gästen: Ein integrierter Ansatz für Kultur und Sport‘), das nicht zuletzt die technischen Voraussetzungen der Be- und Entlüftung in Veranstaltungsstätten berücksichtigt. Da uns die Pandemie langfristig begleiten wird, benötigt der Kulturbereich Entscheidungen, die längere Planungssicherheit über 14 Tage oder vier Wochen hinaus ermöglichen und sich nicht allein an Inzidenzzahlen orientieren. Für die Sommermonate wünschen wir uns zudem eine Rechtslage, die die Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen mit Hygienekonzept ermöglicht, insbesondere, wenn zunehmend viele Menschen geimpft sein werden“, so die Beigeordnete für Kultur und Tourismus weiter.

Aktuell haben die städtischen Kultureinrichtungen für ihr Publikum folgende Angebote:

Städtische Bibliotheken

Die Städtischen Bibliotheken bleiben über den 24. April hinaus für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet. Voraussichtlich bis mindestens 31. Mai sind jedoch die Nutzung weiterer Dienste wie PC-Plätze und längere Aufenthalte nicht möglich. Die Bibliotheken können ohne Vorlage eines negativen Schnelltests aufgesucht werden. Veranstaltungen finden ausschließlich digital als Livestreams statt und sind als Podcast abrufbar im Veranstaltungskalender unter www.bibo-dresden.de

Museen der Stadt Dresden und Verkehrsmuseum

Die Museen der Stadt Dresden und das Verkehrsmuseum haben seit dem 16. April wieder geöffnet, müssen jedoch aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes ab Samstag 24. April schließen, bis eine stabile Inzidenz in Dresden unterhalb der 100 erreicht ist.
Weitere Informationen im Internet unter Corona-Informationen | Museen der Stadt Dresden www.museen-dresden.de und Verkehrsmuseum Dresden www.verkehrsmuseum-dresden.de

Musikschule Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD)

Die für den Zeitraum bis 9. Mai geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung lässt den Betrieb von Musikschulen für den Einzelunterricht wieder zu, unter der Voraussetzung, dass ein negativer Schnelltest vorgelegt wird (bei Schülerinnen und Schülern ab 7 Jahren wochenaktuell laut §5 (4b) SächsCoronaSchVO). Das HSKD hat deshalb seit dem 19. April wieder für den Einzelunterricht geöffnet und bleibt es über den 24. April hinaus auch. Ensembleproben müssen weiterhin digital stattfinden. Weitere Informationen unter www.hskd.de

Theater und Orchester

Die Theater, Bühnen und Orchester der Landeshauptstadt Dresden (tjg, Staatsoperette, Dresdner Philharmonie, HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste) werden bis 30. Mai keine Veranstaltungen mit Publikum in ihren Häusern anbieten, da eine stabile Inzidenz von unter 100 bzw. von unter 50 in der Landeshauptstadt Dresden und im Freistaat Sachsen Voraussetzung ist und diese bisher nicht erreicht wurde. Online-Angebote der städtischen Theater und Orchester für alle Altersgruppen sowie Schulen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung abrufbar.

Stadtarchiv

Seit dem 10. März 2021 hat der der Lesesaal des Stadtarchivs wieder für die Benutzung vor Ort geöffnet – aufgrund der aktuellen Situation jedoch nur eingeschränkt. Das Stadtarchiv gewährleistet die Benutzung bei dringender Akteneinsicht im begrenzten Rahmen. Für einen Besuch im Lesesaal wird eine terminliche Reservierung benötigt, die beim Benutzerdienst unter der Telefonnummer 0351-4881521 oder -1531 anzumelden ist.

Sobald eine überarbeitete Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorliegt, werden Kulturverwaltung und die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen gemeinsam die Situation neu bewertet, um weitere Entscheidungen für den Zeitraum ab Mai und Juni zu treffen.