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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/03/pm_076.php 01.04.2021 12:14:56 Uhr 28.03.2024 14:12:22 Uhr

Dresden erhält Zuwendungsbescheid für geförderten Wohnungsbau

Mehr Dresdner haben Anspruch auf Wohnberechtigungsschein

Am Donnerstag, 25. März 2021, erhielt die Landeshauptstadt Dresden einen Zuwendungsbescheid über rund 21 Millionen Euro für den Bau von geförderten Wohnungen. Damit kann das Stadtplanungsamt dieses Jahr die Errichtung von bis zu 500 Wohnungen unterstützen.

Baubürgermeister Stephan Kühn freut sich über die Zusage: „Sowohl für die städtische Wohnungsbaugesellschaft Wohnen in Dresden (WiD) als auch für private Investoren herrscht nun Planungssicherheit bis Ende des Jahres bei der Antragstellung für Bauvorhaben für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau.“

Die Nettokaltmieten für die Neubauten werden voraussichtlich bei etwa 7,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Interessenten für die neuen Wohnungen benötigen einen gültigen Wohnberechtigungsschein, den WBS gMW. Dieser kann beim Sozialamt beantragt werden. Mit dem Wohnberechtigungsschein können sich Bürgerinnen und Bürger bei Wohnungen der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft Wohnen in Dresden (WiD) direkt bei dieser melden. Bei Wohnungen von privaten Investoren ist der Kontakt beim betreffenden Bauherrn zu suchen. Darüber hinaus gibt auch das Sozialamt Auskunft über freie Wohnungen und zum geschaffenen Wohnraum.

Infolge der seit 20. März dieses Jahres geltenden neuen Einkommensgrenzenverordnung des Freistaates Sachsen erhöht sich der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Wohnberechtigungsschein. „Die Einkommensgrenzen sind deutlich erhöht. Sie gelten jetzt für rund ein Drittel aller Dresdner Mieterhaushalte. Für diese Mietergruppe wurde es besonders in den letzten Jahren spürbar schwieriger, am freien Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten eine Wohnung in Dresden zu finden. Das sagt überdeutlich aus, dass wir bezahlbaren Wohnraum für ganz viele Dresdnerinnen und Dresdner brauchen“, erläutert Stephan Kühn.

Seit 2017 unterstützen der Freistaat Sachsen und der Bund die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum. In den vergangenen vier Jahren konnte die Landeshauptstadt Dresden Fördermittel in Höhe von 31 Millionen Euro mit privaten Investoren und der WiD vertraglich binden. Mit diesen Mitteln werden an 31 Standorten verteilt im Stadtgebiet insgesamt 803 Wohnungen in den kommenden Jahren gebaut. Die ersten 142 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau in Dresden sind schon bezugsfertig.

Die Stadt Dresden hofft zudem auf eine Verbesserung der Fördermittelbedingungen des Freistaates: „Vor allem auf eine Erhöhung des Zuschusses von aktuell bis zu 630 Euro pro Quadratmeter nach den vergangenen Jahren der Mietpreis- und Baukostensteigerungen sowie auf eine Möglichkeit zur Verlängerung der Mietpreisbindungsfrist von derzeit 15 Jahren“, benennt der Baubürgermeister seine Erwartungen.