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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/03/pm_028.php 10.03.2021 14:21:37 Uhr 20.04.2024 00:34:47 Uhr

Termine für Kirchenaustritte im Standesamt wieder möglich

Ab kommender Woche bietet das Dresdner Standesamt wieder Termine für Kirchenaustritte an. Der Online-Terminkalender ist bereits für Terminreservierungen erreichbar. Allerdings werden hierfür momentan weniger Termine als im Normalbetrieb zur Verfügung stehen, um die notwendigen Hygienemaßnahmen und Lüftungsintervalle zu ermöglichen.

Bei einem geplanten Kirchenaustritt handelt es sich nicht um einen unaufschiebbaren Termin. Da Kirchenaustritte grundsätzlich auch schriftlich beim Standesamt eingereicht werden können und das Standesamt durch die Vielzahl der über den Jahreswechsel zu beurkundenden Sterbefälle einen erheblichen Mehraufwand an unaufschiebbaren Pflichtaufgaben hatte, konnten seit Mitte Dezember 2020 keine Termine für Kirchenaustritte vereinbart werden.

Austritts- oder Übertrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt des Wohnortes Dresden entgegengenommen. Kirchenaustritte können grundsätzlich auch schriftlich erklärt werden. Eine schriftliche Erklärung muss jedoch bei einem Notar beglaubigt werden (§ 3 Sächsisches Kirchensteuergesetz).