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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/02/pm_052.php 23.02.2021 09:30:07 Uhr 29.03.2024 13:34:24 Uhr

Verwaltung legt Stadtrat Vorschlag zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Doppelhaushalt 2021/2022 vor

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden hat eine Vorlage zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses 2021/2022 vom 17. Dezember 2020 zur Beratung in den Gremienlauf gegeben, welche die vom Stadtrat beauftragte Reduktion von Finanzansätzen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 von insgesamt 77 Millionen Euro untersetzt. Dabei sollen nach dem Willen des Stadtrates in den kommenden Jahren 46 Millionen Euro im investiven Bereich sowie weitere 31 Millionen Euro im konsumtiven Bereich eingespart werden.

Diese Kürzungen waren notwendig geworden, um den für den im Dezember 2020 beschlossen Haushalt 2021/2022 notwendigen Haushaltsausgleich des Haushaltes herstellen zu können.

Die nunmehr vorgelegten Vorschläge der Verwaltung umfassen Kürzungen in allen Geschäftsbereichen der Landeshauptstadt Dresden bis hin zu den Eigenbetrieben. Angesichts der ohnehin bereits erfolgten Reduzierungen der Ansätze im Verwaltungsentwurf gegenüber den Vorjahren, u. a. aufgrund der sich abzeichnenden, Corona-bedingten Steuereinnahmerückgänge der kommenden Jahre, stellen diese Kürzungen nun weitere deutliche Einschnitte dar. Der fehlende Spielraum im Haushalt führt nunmehr dazu, dass mit den aufgezeigten Kürzungsvorschlägen teilweise die eigentlich beabsichtigten politischen Schwerpunktsetzungen des Haushaltsbeschlusses konterkariert werden müssen, um das notwendige Einsparungsvolumen überhaupt erreichen zu können.

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: „Die Verwaltung hat die vom Stadtrat aufgegebene Kürzung der Haushaltsansätze um 77 Millionen Euro so schnell wie möglich, aber auch so sorgfältig wie nötig geprüft und nun einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Dabei wird einmal mehr deutlich, dass der Stadtratsbeschluss zum Haushalt 2021/2022 unausgewogen ist und an finanzpolitischer Schlagseite leidet. In diesem und im nächsten Jahr soll Geld ausgegeben werden, das dann in den Folgejahren einzusparen sein wird. Das wird uns über lange Zeit beschäftigen. Ich erwarte, dass der Stadtrat sich an seinen selbst gefassten Beschluss hält und Einsparungen beschließt. Wir als Verwaltung können nur Vorschläge machen.“

Die Landeshauptstadt Dresden hatte Ende Januar die Haushaltssatzung sowie alle erforderlichen Anlagen und Dokumente der Landesdirektion Sachsen zur Prüfung vorgelegt. Erst nach Feststellung der Rechtmäßigkeit des Haushaltes durch die Behörde kann selbiger – nach einer erneuten öffentlichen Auslegung – zum Vollzug freigegeben werden. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung, die lediglich das Eingehen unaufschiebbarer Verpflichtungen und die Weiterführung bereits begonnener Investitionen gestattet.