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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/01/pm_064.php 05.02.2021 10:48:59 Uhr 19.04.2024 05:36:51 Uhr

Weniger Gäste bei Eheschließungen

Ab Mittwoch, 3. Februar 2021, dürfen bei Eheschließungen vorübergehend nur das Brautpaar und dessen Kinder sowie ein Angehöriger eines weiteren Hausstandes anwesend sein. Die Anzahl der zugelassenen Personen orientiert sich dabei an der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Die betroffenen Brautpaare werden umgehend informiert. Die Regelung gilt zunächst befristet bis Sonntag, 14. Februar 2021.