Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/12/pm_070.php 18.12.2020 14:22:20 Uhr 25.04.2024 02:20:26 Uhr

Baumärkte dürfen für Gewerbetreibende öffnen

Die Landeshauptstadt Dresden weist darauf hin, dass Baumärkte für Gewerbetreibende geöffnet haben dürfen. Sie gelten als Großhandel im Sinne der diesbezüglichen Ausnahmeregelung des Paragraphen 4 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO). Für Privatkunden sind die Bestellung und Abholung vor Ort jedoch unzulässig. In den vergangenen Tagen erreichten die Stadtverwaltung viele Anfragen von Gewerbetreibenden und Hinweise aus der Bevölkerung.