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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/11/pm_060.php 24.11.2020 09:25:53 Uhr 20.04.2024 00:08:52 Uhr

Damit Informationen schnell ankommen

Einrichtungsbezogene Quarantänebescheide bei Coronavirusinfektion

Tritt in einer Schule, einer Kindertageseinrichtung, einem Alten- und Pflegeheim oder einem Asylbewerberheim eine Coronavirusinfektion auf, erlässt das Gesundheitsamt ab sofort für die Kontaktpersonen der Kategorie I in dieser Gemeinschaftsunterkunft einen Sammelbescheid. Der Bescheid, der in der Regel an die Einrichtungsleitung geschickt wird, enthält konkrete, an die Situation vor Ort angepasste Handlungshinweise. Wie bisher regeln die Bescheide den Zeitraum der Quarantäne. Um die hausinterne Verteilung der Quarantäneinformation kümmert sich die Einrichtungsleitung.

Die Kommunikation zwischen dem Gesundheitsamt und den Einrichtungsleitungen erfolgt dabei in beide Richtungen. So kann die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung mithilfe der auf der Internetseite www.dresden.de/corona zur Verfügung gestellten Excel-Liste die Kontaktpersonen der Kategorie I an infektionsschutz-gesundheitsamt@dresden.de melden. Das Gesundheitsamt prüft die Angaben und setzt sich mit der Einrichtungsleitung zwecks weiteren Absprachen in Verbindung. Auf dieser Basis wird dann der Sammelbescheid (ohne Namen nur Gruppennennung) erstellt, dessen Verteilung an die Betroffenen über die Einrichtungsleitung vorgenommen wird. 

Durch die Verteilung der Sammelbescheide über bewährte Systeme und Verteiler sollen die Informationen schneller bei den unmittelbar betroffenen Personen ankommen. Zudem wird der Aufwand für das Gesundheitsamt reduziert – bislang wurde für jede abzusondernde Person ein separater Quarantänebescheid erlassen. Damit werden dringend benötigte Kapazitäten frei für die Kontaktpersonennachverfolgung außerhalb der Einrichtungen. 

„In der Praxis sind die Einrichtungsleitungen die ersten Ansprechpartner für Bewohner, Eltern und Angehörige. Sie kennen am besten die Situation vor Ort und haben die nötigen Kontakte. Mit der verbesserten Kommunikation verkürzen wir den gesamten Verfahrensweg, bündeln die Information zentral und beugen Missverständnissen vor“, erklärt Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und ergänzt: „Das Coronavirus bekommen wir nur eingedämmt, wenn alle mitmachen und mitdenken. Nur so ist es dem Gesundheitsamt möglich, adäquat und in angemessener Zeit zu reagieren. Jeder von uns kann einen Teil zur Bewältigung dieser Krise beitragen.“ 

Die Verteilung des Bescheides sollte vorrangig auf elektronischen Weg erfolgen. So haben die Betroffenen schnell Klarheit und einen Nachweis zur eventuellen Beantragung von Verdienstausfällen. Verdienstausfälle können bei der Betreuung von abgesonderten Kindern unter zwölf Jahren oder bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung geltend gemacht werden. Für Eltern gilt der an die Einrichtung übergebene Bescheid als verbindlicher Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Verdienstausfall kann bei Angestellten durch den Arbeitgeber beantragt werden. Selbständige reichen den Antrag bei der Landesdirektion Sachen selbst ein.