Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/11/pm_059.php 26.11.2020 16:27:42 Uhr 28.03.2024 10:31:33 Uhr

Auswirkungen der Novembersteuerschätzung auf den Haushaltsentwurf 2021/2022

Die in der letzten Woche veröffentlichte Novemberprognose des Arbeitskreises Steuerschätzer, einem Beirat des Bundesfinanzministeriums, hat auch Auswirkungen auf den bisherigen Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Dresden in den Jahren 2021/2022 und für die Planung bis 2025.

Die Experten gehen bei ihrer Prognose von einer Erholung der Konjunktur – anders als noch im Frühjahr – erst wieder zum Jahresende 2021 eher Anfang 2022 aus. Das führt dazu, dass die geplanten Steuereinnahmen der Landeshauptstadt Dresden, vor allem bei der Gewerbesteuer sich erst ab 2024 wieder auf das Vorkrisenniveau entwickeln werden. Gegenüber den bisherigen Planungen vom September 2020 verschlechtern sich die Gewerbesteuereinnahmen in 2021 und 2022 um insgesamt rund 1,9 Mio. EUR und für die Jahre 2023, 2024 und 2025 dann nochmal um insgesamt rund 8,1 Mio. EUR. Die Zuweisungen des Freistaates Sachsen an die Kommunen und damit auch an die Landeshauptstadt Dresden werden sich in den kommenden Jahren ebenfalls nochmals verändern. Aufgrund der Abrechnungssystematik innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs werden vor allem negative Abrechnungsbeträge für das Jahr 2020 auf die Jahre 2022 bis 2024 gestreckt. Änderungen im Finanzausgleichssystem bei der Berechnung des Hartz-IV-Sonderlastenausgleichs bzw. der Weitergabe des ersparten Wohngeldes führen zu jährlichen Verlusten von rund 13 Mio. EUR ab 2021 bis 2025.

Ebenfalls deutlich zu Buche schlägt der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 im Haushalt der kommenden Jahre. Die verhandelte Tarifsteigerung um 3,2 Prozent auf 28 Monate bedeutet eine Mehrbelastung von insgesamt rund 14,2 Mio. EUR in den kommenden beiden Jahren und für die Jahre 2023, 2024 und 2025 dann nochmals um 28,7 Mio. EUR jährlich.

Insgesamt führen diese Veränderungen im fünfjährigen Planzeitraum von 2021 bis 2025 zu einer Deckungslücke in Höhe von 119,4 Mio. Euro.
Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Peter Lames informiert heute, 20.11.2020, die Mitglieder des Stadtrates in dem anliegenden Schreiben über die absehbaren Veränderungen, so dass diese umgehend in die Haushaltsberatungen einfließen können.
Dr. Peter Lames: „Wir müssen mit den Stadtratsfraktionen ins Gespräch kommen, mit welchen Maßnahmen wir einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Grundvoraussetzung dafür ist, der schwierigen und unsicheren Finanzlage ins Auge zu blicken. Schwerpunkte im Interesse der Investitionskraft der Stadt, des sozialen Zusammenhalts, der nachhaltigen und ökologischen Entwicklung müssen und können nach wie vor gesetzt werden. Jetzt ist die Zeit der Lösungen, nicht der Träume.“

Die Beschlussfassung für den kommenden Doppelhaushalt ist für die letzte diesjährige Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2020 geplant.