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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/11/pm_039.php 13.11.2020 13:33:32 Uhr 28.03.2024 09:52:12 Uhr

Afrikanische Schweinepest in Sachsen

Das können Schweinehalter und Bürger tun

Am Sonnabend, 31. Oktober 2020, wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz festgestellt. Bei der ASP handelt es sich um eine Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine, die zu schwer gestörtem Allgemeinbefinden mit Fieber, Blutungen und dem Tod innerhalb einer Woche in 90 Prozent der Fälle führt. Am Donnerstag, 5. November 2020, hat die Landesdirektion Sachsen zwei neue Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der ASP bekannt gemacht. Es wurden ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone um den Erlegungsort des Wildschweines eingerichtet. Es gilt in beiden Zonen vorerst unter anderem eine Jagdruhe für alle Tierarten, eine Anordnung zur verstärkten Fallwildsuche und die Absonderung von Hausschweinen. Die Allgemeinverfügungen können unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung eingesehen werden.

Ziel der Regelungen ist es, die Ausbreitung der ASP und den Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern. Das ASP-Virus wird über den direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch indirekt über kontaminierte Lebensmittel, Gegenstände oder Personen übertragen. In der Umwelt und in Lebensmitteln ist das Virus über Monate überlebensfähig. Eine Infektionsgefahr für andere Tiere als Wild- und Hausschweine besteht aber nicht. Auch für Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Stadtverwaltung Dresden appelliert an alle Schweinehalter, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Schweinehaltungshygieneverordnung in den eigenen Beständen kontinuierlich einzuhalten. Die Regelungen gelten auch für Hobby-Schweinehalter und Minipighalter. Der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss unbedingt verhindert werden. Küchen- und Speiseabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Plötzliche Todesfälle im Schweinebestand sind dem Veterinäramt anzuzeigen und abzuklären.

Jeder Bürger kann helfen, die Verbreitung der Seuche zu verhindern, indem keine Lebensmittel im Wald oder anderen für Wildschweine zugänglichen Orten entsorgt werden.

Wer Wildschweine mit verändertem Verhalten (fehlende Scheu) oder Fallwild entdeckt, informiert bitte umgehend das Veterinäramt telefonisch unter 0351-4080511 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden.de, oder meldet den Fund der Feuerwehr per Telefon unter 0351-501210.