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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/10/pm_084.php 22.10.2020 11:37:12 Uhr 25.04.2024 06:30:16 Uhr

Im Jahr 2004 geboren?

Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Dresdnerinnen und Dresdner, die 2004 geboren wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 der Übermittlung ihrer persönlichen Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Der Widerspruch für die bis Ende März 2021 stattfindende Datenübermittlung ist schriftlich möglich bei:
Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter www.dresden.de/buergerbueros befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht. Für nach dem 1. Januar 2021 eingehende Anträge kann das Wirksamwerden des Widerspruchs nicht garantiert werden.

Hintergrund

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.

Die Meldebehörden werden mit § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten.

Bis Ende März 2021 sind somit die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2004 geboren sind, zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2022 vollendet.