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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_075.php 23.09.2020 12:59:33 Uhr 19.03.2024 09:26:26 Uhr

Doppelhaushalt 2021/2022 der Landeshauptstadt Dresden

Hinweise zur Veröffentlichung des Entwurfes der Haushaltssatzung

Am Donnerstag, 24. September 2020, wird der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2021/2022 von Oberbürgermeister Dirk Hilbert in der Stadtratssitzung eingebracht und dem Stadtrat zugeleitet. Der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2021/2022 steht von Freitag, 25. September, bis Montag, 5. Oktober 2020, im Internet unter www.dresden.de/haushalt zur Verfügung.

Einwohner und Abgabepflichtige der Landeshauptstadt Dresden haben von Freitag, 25. September, bis einschließlich Mittwoch, 14. Oktober 2020, die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2021/2022 zu erheben. Diese sind schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Stadtkämmerei, Postfach 120020 in 01001 Dresden oder per E-Mail an stadtkaemmerei@dresden.de zu richten. Es ist zwingend erforderlich, bei Einwendungen Name und die vollständige Anschrift anzugeben. Dies trifft auch für Einwendungen per E-Mail zu.

Weitere Informationen (vor allem Hinweise zum Datenschutz bei der Abgabe von Einwendungen) sind einer Bekanntmachung zu entnehmen, die ab heute Donnerstag, 17. September 2020, im Eingangsbereich des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, aushängen. Eine amtliche Bekanntmachung dazu erfolgt im nächsten Dresdner Amtsblatt am 24. September 2020.

www.dresden.de/haushalt