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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_038.php 21.09.2020 11:05:18 Uhr 25.04.2024 10:28:04 Uhr

Maskenpflicht – Ordnungsamt zieht positive Zwischenbilanz

Seit Dienstag, 1. September 2020, kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Geschäften und Läden der Stadt. Nach den ersten fünf Kontrolltagen zieht das Ordnungsamt nun eine erste, positive Zwischenbilanz.

"Bisher mussten in nur sechs Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gefertigt werden, da sich die Betroffenen weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Zahl der festgestellten Zuwiderhandlungen liegt insgesamt jedoch wesentlich höher", so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel.

700 Verstöße stellten die Bediensteten im Kontrollzeitraum fest. Der ganz überwiegende Teil der betroffenen Personen trug dabei seine Mund-Nasen-Bedeckung nicht korrekt, sodass etwa die Nase nicht bedeckt war. Da die Betroffenen ihr Verhalten selbst korrigierten und sich einsichtig zeigten, beließen es die Bediensteten zunächst bei einer Belehrung. Im Fall einer wiederholten Feststellung kann auf diese Kulanz jedoch nicht mehr gehofft werden. Weil es sich dann ohne Zweifel um vorsätzliches Verhalten handelt, wird auch das Bußgeld verhängt.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist eine wichtige Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dabei ist es entscheidend, dass diese richtig getragen wird. Beim Aufsetzen der Alltagsmaske ist darauf zu achten, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind und die Ränder möglichst eng anliegen.