Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_016.php 09.09.2020 14:54:13 Uhr 28.03.2024 16:17:08 Uhr

Corona-Pandemie führt zu Fehlbetrag im städtischen Haushalt

Haushaltssperre und Hilfen von Bund und Freistaat mildern angespannte Haushaltslage

Die Landeshauptstadt Dresden rechnet 2020 mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von 98,8 Millionen Euro als direkte Auswirkung der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt. Damit verschlechtert sich das ordentliche Ergebnis um rund 115 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz für 2020. Das geht aus dem Finanzzwischenbericht hervor, den Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames heute, Donnerstag, 3. September 2020, vorstellte.

Im Finanzhaushalt, der die Zahlungsvorgänge darstellt, wird sich der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zum Jahresende um rund 60 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz 2020 reduzieren und auf minus 46 Millionen Euro belaufen. In Verbindung mit den geplanten Investitionen ergibt sich in der Prognose für das laufende Haushaltsjahr gegenwärtig ein zusätzlicher Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 58,7 Millionen Euro. Ursachen für diese Entwicklung sind insbesondere die deutlichen krisenbedingten Mindereinnahmen bei Gewerbe-, Einkommen- und Beherbergungssteuer und zu erwartende weitere Mindereinnahmen und Mehrausgaben aus den Beschränkungen des öffentlichen Lebens. In den Zahlen sind bereits die Kompensationsleistungen des Freistaates Sachsen an die Kommunen aus dem Corona-Bewältigungsfonds Sachsen enthalten. Für die zu erwartenden kommunalen Hilfen des Bundes aus dessen Corona-Schutzschirm waren Stichtag 30. Juni 2020 noch keine endgültig quantifizierbaren Informationen ableitbar. Es lässt sich jedoch abschätzen, dass diese Zuweisungen - vorbehaltlich der Umsetzung im Freistaat Sachsen - zu einer weiteren Entlastung des Haushaltes führen werden.

Finanzbürgermeister Dr. Lames erklärte angesichts der vorgelegten Berechnungen: „Die wirtschaftliche Krise als Folge der weltweiten Corona-Pandemie hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Dresden. Das bedeutet, dass die im April verhängten haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen in Form der Haushaltssperre richtig und angemessen waren, um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Dresden auch in den gegenwärtigen Krisenzeiten zu sichern. Mit den dadurch erzielten Einsparungen, den Hilfen des Freistaates und den nun in Aussicht stehenden weiteren Mitteln des Bundes zur Bewältigung der Krise in den Kommunen, wird sich die Haushaltslage in der Landeshauptstadt Dresden etwas verbessern. Momentan hat es den Anschein, dass die Landeshauptstadt Dresden haushalterisch im Jahr 2020 noch mit dem sprichwörtlich blauen Auge davonkommen wird. In Abwägung der gegenwärtigen noch bekannten Risiken ist es möglich, dass wir zumindest den investiven Teil der Haushaltssperre vorerst wieder aufheben können. Über die fortbestehenden Maßnahmen im konsumtiven Bereich muss im Ergebnis der Zwischensteuerschätzung im September und des weiteren Haushaltsvollzuges entschieden werden.
Unser Blick muss sich nun umso stärker auf die Zukunft und den anstehenden Doppelhaushalt 2021/2022 richten, dessen Aufstellung angesichts der anhaltenden Effekte nicht minder herausfordernd sein wird.“

Unabhängig von der gegenwärtigen Krisensituation ist nach § 75 Abs. 5 SächsGemO die jährliche Erstellung des Finanzzwischenberichtes obligatorischer Teil des Vollzuges des laufenden Haushaltsplanes und dient der Unterrichtung des Stadtrates sowie der Rechtsaufsicht, also der Landesdirektion Sachsen, über wesentliche Abweichungen im jeweils betrachteten Jahr. Damit stellt der Bericht auch eine Risikoabschätzung dar, ob und in welchem Maße Veränderungen so gravierend sind, dass haushaltswirtschaftliche Maßnahmen erforderlich bleiben.