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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/08/pm_027.php 28.08.2020 10:20:19 Uhr 18.04.2024 02:20:29 Uhr

Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten

Zu wenig Wasser in Dresdner Bächen - Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme gilt bis 15. Oktober

Seit Sonnabend, 6. Juni 2020, bis 15. Oktober, ist die Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden verboten. Zusätzlich verboten ist im gleichen Zeitraum die Wasserentnahme mit Handgefäßen aus den Bächen zum Zweck der Bewässerung. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind die Elbe und in punkto Wasserentnahme mit Handgefäßen die Vereinigte Weißeritz sowie der Lockwitzbach. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist im Amtsblatt 23 vom 5. Juni erschienen. Fragen beantwortet das Umweltamt unter Telefon 0351-4886241. Die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung kann als PDF online unter www.dresden.de/Oberflaechenwasser nachgelesen werden.

Nahezu alle der vom Dresdner Umweltamt beobachteten 45 Fließgewässer im Stadtgebiet führen nur noch sehr wenig Wasser. An vielen Stellen sind lediglich Restpfützen ohne Abfluss verblieben, so auch in den kontrollierten Abschnitten der Prießnitz. Fünfzehn der beobachteten Bäche sind bereits abschnittsweise oder vollständig trocken, darunter der Blasewitz-Grunaer Landgraben, der Weidigtbach, der Nöthnitzbach und der Rote Graben. Hochgerechnet auf das gesamte Stadtgebiet wird eingeschätzt, dass knapp 2/3 aller Bäche und Gräben entweder ausgetrocknet sind, nur noch Wasser in tiefen Kolken haben oder nur noch minimal Wasser führen. Auch die für die Überwachung ausgewählten Quellen sind komplett ausgetrocknet.