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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/08/pm_003.php 12.08.2020 13:59:30 Uhr 19.03.2024 05:03:12 Uhr

1,50 Meter Abstand schützt auch Radfahrer im Straßenverkehr

Mega-Light-Plakate werben für neue Abstandsregelung zwischen KFZ und Rad

Plakatmotiv mir stilisiertem Auto und Radfahrer, dazwischen Schrift: Schon verinnerlicht? 1,5 m Abstand auch beim Überholen von Radfahrern

Viele haben sich während der Corona-Pandemie an die wichtige Abstandsregel von 1,50 Meter zu anderen Personen gewöhnt. Nicht vor Corona, sondern vor Unfällen im Straßenverkehr soll die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 28. April 2020 schützen. Kraftfahrzeuge müssen seit dem einen Abstand von 1,50 Metern innerorts bzw. 2,00 Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen einhalten.
Mit 15 Mega-Light-Plakaten macht die Landeshauptstadt Dresden ab heute, 4. August 2020, auf die neue Regelung aufmerksam. „Schon verinnerlicht? 1,50 m auch beim Überholen von Radfahrern“, steht auf den Motiven zwischen der Darstellung eines Auto- sowie eines Fahrradfahrers.

Zuvor war der Rechtsbegriff des „ausreichenden Abstandes beim Überholen“ unbestimmt. Mit der Präzisierung ist nunmehr Handlungssicherheit für den Verkehrsteilnehmenden hergestellt. Aus verkehrspolizeilicher Sicht unterliegt der Radfahrende einer erhöhten Unfallgefahr. In Dresden betrug 2019 der Anteil der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden zehn Prozent. Betrachtet man die Zahl der Verletzten bei alle Verkehrsunfällen in Dresden allgemein, sind etwa die Hälfte darunter Radfahrende.
Ein ausreichend großer Seitenabstand ist wichtig, da das Fahrrad als Balancefahrzeug keinen spurgetreuen Fahrverlauf besitzt und aufgrund von Wind, Oberflächenqualitäten und Sogwirkung durch Kraftfahrzeuge zur Seite ausweichen kann. Bundesweite Umfragen zeigen, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer im sogenannten Mischverkehr unwohl fühlen. Sie weichen dann auf andere subjektiv zwar als sicher empfundene, objektiv jedoch unfallträchtigere Verkehrsräume, wie Gehweg oder Radwege in Gegenrichtung aus.

Im Jahr 2018 führte der ADFC Berlin das Projekt Radmesser durch. Demnach fühlten sich von 5.000 Probanden knapp 90 Prozent durch zu enge Überholvorgänge gestört.

Mit der jüngsten StVO-Novelle startete auch die Polizeidirektion Dresden ein Projekt zur Einhaltung des Seitenabstands zu Radfahrenden. Es findet im Rahmen der seit 2019 vom Freistaat Sachsen durchgeführten Kampagne „Respekt durch Rücksicht“ statt. Bei der Auftaktveranstaltung am 13. Juli 2020 sensibilisierte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller gemeinsam mit der Polizeidirektion Dresden Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Radfahrerinnen und Radfahrer für die Thematik Seitenabstand. Im Rahmen der Kampagne sollen auch alle Funkstreifenwagen der Polizeidirektion Dresden mit Aufklebern versehen werden, die auf den erforderlichen Seitenabstand aufmerksam machen.