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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_040.php 20.05.2020 13:53:05 Uhr 19.04.2024 12:02:35 Uhr

Ab 18. Mai eingeschränkter Regelbetrieb in Dresdner Kitas

Außerordentlicher Schließtag für kommunale Kitas am 22. Mai 2020

Ab Montag, 18. Mai 2020, wechseln die Dresdner Kindertageseinrichtungen von der bisherigen Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb. Damit stehen alle 389 Kitas und Horte in kommunaler und freier Trägerschaft wieder den Dresdner Kindern im Rahmen ihrer Betreuungsverträge offen. „Ein eingeschränkter Regelbetrieb heißt allerdings nicht, dass die Einrichtungen wieder normal zur Verfügung stehen“, so die Amtsleiterin des Amtes für Kindertagesbetreuung Sabine Bibas. Die Vorgaben der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020 lassen den Normalbetrieb für die rund 55.000 in Dresdner Kitas und Horten betreuten Kinder derzeit nicht zu. „Die strikten Vorgaben zur Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit möglichst festem Personal können die Einrichtungen nur leisten, wenn sie ihre Öffnungszeiten einschränken. Mir ist kein Träger bekannt, der es anders schafft“, so Sabine Bibas weiter. Eine Vorgabe der Stadt zur Einschränkung der Öffnungszeiten gibt es nicht. Die Einrichtungen bzw. Träger entscheiden eigenverantwortlich, welche Öffnungszeiten mit den pädagogischen Fachkräften in den Kitas und Horten möglich sind. Die Allgemeinverfügung des Landes ist bis einschließlich 5. Juni 2020 gültig.

Für den Brückentag nach Christi Himmelfahrt am Freitag, 22. Mai 2020, hat der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Kitas und Horte einen außerordentlichen Schließtag angeordnet. Das absehbar zur Verfügung stehende Personal reicht laut interner Planungen nicht aus, um die Betreuung aller Kinder in den festgelegten Gruppen absichern zu können. Sabine Bibas: „Den Kitas und Horten ist absolut bewusst, dass die eingeschränkten Öffnungszeiten Familien und Arbeitgeber vor immense Herausforderungen stellen. Die Einrichtungen werden deshalb immer mit Augenmaß entscheiden.“

Seitdem die ersten Eckpunkte der neuen Allgemeinverfügung am Freitag, 8. Mai, bekannt wurden, bereiten sich die Kitas und Horte auf den eingeschränkten Regelbetrieb vor. Die städtischen Kindertageseinrichtungen wurden zentral mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln ausgestattet. Eine besondere Herausforderung ist jedoch die vom Land vorgegebene Betreuung in festen Gruppen und Räumen mit fest zugeordnetem pädagogischen Personal. Einerseits sind, wie Amtsleiterin Bibas betont, viele Kitas rein baulich auf offene und teiloffene Betreuungskonzepte ausgerichtet. Andererseits ist eine solche Betreuung sehr personalintensiv. Vor allem deshalb, weil gruppenübergreifende Früh- und Spätdienste nicht erlaubt sind. Die neuen Anforderungen an die Betreuung wirken sich auch auf die bisher gewohnten Abläufe in den Kitas aus, wie zum Beispiel das Bringen und Abholen der Kinder.

Damit Eltern keine finanziellen Nachteile aus den Einschränkungen entstehen, überlässt es der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen den Eltern, ihre vertragliche Betreuungszeit auf die tatsächlich in Anspruch genommene und von der Elternbeitragssatzung mindestens vorgesehene Betreuungszeitstufe zu reduzieren. Möchten Eltern von diesem Angebot Gebrauch machen, können sie sich formlos an die jeweilige Einrichtungsleitung wenden.