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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/03/pm_065.php 16.03.2020 14:23:04 Uhr 20.04.2024 05:02:05 Uhr

Gesundheitszeugnis wird derzeit nicht ausgestellt

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt ausgesetzt

Ab sofort stellt das Gesundheitsamt keine Gesundheitszeugnisse mehr aus. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens des Hygienischen Dienstes durch die Verbreitung des Coronavirus können derzeit keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchgeführt werden. Bereits bestehende Termine sind abgesagt, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht explizit informiert werden.

Diese Maßnahme gilt bis auf Weiteres. Das Gesundheitsamt informiert über die Internetseite www.dresden.de/gesundheitszeugnis, wenn die Veranstaltungen fortgesetzt werden.

Die Belehrung über Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen ist für Tätigkeiten in den Bereichen der Gastronomie, Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe notwendig. Sie wird von der Abteilung Hygienischer Dienst des Gesundheitsamtes Dresden auf der Herzstraße 23 angeboten.