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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/03/pm_041.php 13.03.2020 09:38:05 Uhr 28.03.2024 19:51:46 Uhr

Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern werden untersagt

Landeshauptstadt Dresden setzt Erlass des Freistaates Sachsen um

Der Freistaat Sachsen hat heute, Mittwoch, 11. März 2020, per Erlass alle Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmern unabhängig der örtlichen Gegebenheiten wegen des Corona-Virus untersagt. Mit Veranstaltungen gemeint sind anlassbezogene Zusammenkünfte und nicht regulär tätige Einrichtungen, wie Schulen oder Firmen in dieser Größenordnung. Begründet wird diese Entscheidung mit der festen Absicht, die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus deutlich zu verlangsamen und so dem Gesundheitssystem die nötige Zeit der Vorbereitung aber auch die Möglichkeit zur einem geordneten Umgang zu verschaffen. Der Erlass gilt ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert dazu: „Die Einschnitte für eine pulsierende Stadt wie Dresden sind natürlich nicht zu vernachlässigen. Aber die Gesundheit des Einzelnen geht vor und so begrüße ich diese einheitliche und klare Regelung für ganz Sachsen ausdrücklich. Ich danke schon jetzt allen Veranstaltern, den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern aber auch Gästen unserer Stadt für ihr Verständnis. Betonen möchte ich aber auch, dass wir den Erlass immer dort strikt durchsetzen werden, wo er keine Beachtung findet.“