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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/02/pm_066.php 02.03.2020 15:36:28 Uhr 28.03.2024 17:26:43 Uhr

Quereinsteiger gesucht: Bis zum 2. März bewerben für eine berufsbegleitende Erzieherausbildung

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung schafft für Schuljahr 2020/2021 zusätzlich 20 Stellen

Im Rahmen seiner Fachkräfteoffensive stellt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen für das kommende Schuljahr noch 20 Quereinsteiger für die berufsbegleitende Erzieherausbildung neu ein. Schnell entschlossene Interessenten können sich noch bis zum Montag, 2. März 2020 bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren unter www.dresden.de/kita-karriere.

Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher(in) dauert insgesamt vier Jahre. Während dieser Zeit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 32 Stunden pro Woche in einer städtischen Kita oder Hort eingesetzt, begleitet von qualifizierten Praxisanleitern. Bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 32 Stunden liegt das Einstiegsgehalt bei 2 075 Euro monatlich brutto. Den schulischen Teil der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer der zahlreichen Berufsfachschulen in Dresden. Die Auszubildenden melden sich eigenständig bei diesen an.

Im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung müssen die Auszubildenden auch ein dreimonatiges Jugendhilfepraktikum absolvieren. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen ermöglicht seinen Auszubildenden für dieses Praktikum eine bezahlte Freistellung. Der Eigenbetrieb bietet neben einem tariflich festgelegten Gehalt, eine faire und verlässliche Dienstplanung, mindestens fünf Fortbildungstage pro Jahr, das Jobticket der DVB sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Soweit möglich werden auch die von den Bewerbern präferierten Einsatzorte berücksichtigt.

Einstellungsvoraussetzung für die berufsbegleitende Erzieherausbildung sind mindestens ein Realschulabschluss, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium in den Berufsfeldern des Handwerks, des Kunsthandwerks, der Technik, des Bauwesens oder der Naturwissenschaft. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) zum 1. März 2020, müssen alle Neueinstellungen außerdem den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine vorhandene Immunität gegen Masern vorlegen. Nach Aufforderung ist ebenfalls die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen.

Unabhängig von der laufenden Ausschreibung nimmt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Bewerbungen pädagogischer Fachkräfte jederzeit gern entgegen.

Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften wird in den kommenden Jahren weiterhin sehr hoch bleiben. Daher startete die Landeshauptstadt Dresden gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe bereits im August 2019 eine Initiative zur nachhaltigen Gewinnung von pädagogischen Fachkräften für die Dresdner Kindertageseinrichtungen. Zielgruppe sind Quereinsteiger, die sich für den Erzieherberuf begeistern können. Mit der berufsbegleitenden Erzieherausbildung wird ihnen eine nachhaltige Perspektive in den städtischen Kitas und Horten geboten.