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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/02/pm_008.php 19.02.2024 11:34:35 Uhr 28.03.2024 15:18:19 Uhr

Anmeldung an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2020/2021

Künftige Fünftklässler müssen sich bis zum 28. Februar an städtischen Schulen anmelden

Am Freitag, 7. Februar 2020, erhalten alle Dresdner Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen ihre Bildungsempfehlung. Damit müssen sie sich bis spätestens Freitag, 28. Februar 2020, an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht an einen Schulbezirk gebunden und können sich an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Für die Anmeldung an den kommunalen Oberschulen der Landeshauptstadt Dresden stehen folgende Zeiten zur Verfügung:

  • Montag, 24. Februar 2020
  • Mittwoch, 26. Februar 2020 und
  • Donnerstag, 27. Februar 2020,

jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr.

An den kommunalen Gymnasien in Dresden ist die Anmeldung bis zum 28. Februar 2020 während der Öffnungszeiten des jeweiligen Schulsekretariats möglich.

Anmeldungen an den Schulneugründungen zum Schuljahr 2020/2021

151. Oberschule Dresden

  • Gründungsstandort: 30. Grundschule „Am Hechtpark“, Hechtstraße 55, 01097 Dresden
  • Schulstandort: Königsbrücker Straße/Ecke Stauffenbergallee (voraussichtlich ab 2022/23)
  • Anmeldezeit: wie alle anderen Oberschulen
  • Anmeldeort: 30. Grundschule „Am Hechtpark“, Hechtstraße 55, 01097 Dresden
  • Kontakt: Schulverwaltungsamt Dresden, Telefon 0351-4889242 oder 0351-4889249, E-Mail: MS_151@dresdner-schulen.de

Gymnasium Dresden-Johannstadt

  • Schulstandort: Pfotenhauerstraße 42, 01307 Dresden
  • Anmeldeort: Pfotenhauerstraße 42, 01307 Dresden (im Gebäude der 101. Oberschule)
  • Anmeldezeit: Montag, 24. Februar 2020, 8 Uhr bis 16 Uhr,  Dienstag, 25. Februar 2020, 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Kontakt: Schulverwaltungsamt Dresden, Telefon 0351-4889243 oder 0351-4889249, E-Mail: GYM_Joh@dresdner-schulen.de

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Können Sorgeberechtigte die Anmeldezeiten nicht wahrnehmen, sollten sie rechtzeitig im Schulsekretariat einen anderen Termin vereinbaren. Neben dem Original der Bildungsempfehlung und der Geburtsurkunde bzw. einem entsprechenden Identitätsnachweis des Kindes sind bei einer Anmeldung am Gymnasium das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erteilte Halbjahresinformation vorzulegen. Für die Anmeldung an einer Oberschule ist das zuletzt erstellte Zeugnis oder die zuletzt erteilte Halbjahresinformation erforderlich.

Obwohl die künftigen Fünfklässler nicht zwingend dabei sein müssen, bietet ihnen die Schulanmeldung eine gute Gelegenheit, sich selbst ein Bild von ihrer neuen Schule zu machen.

Wegen der begrenzten Aufnahmekapazitäten an den Schulen ist es im Interesse der Schülerinnen und Schüler, bei der Anmeldung zwei alternative Wunschschulen zu benennen.