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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/12/pm_037.php 02.01.2020 10:24:44 Uhr 28.03.2024 18:44:27 Uhr

Weihnachtsfrieden: Keine Post von der Bußgeldbehörde zur Weihnachtszeit

Damit das freudige Öffnen der Weihnachtspost nicht von einem Brief aus der Bußgeldbehörde getrübt wird, beteiligt sich die Behörde auch in diesem Jahr wieder am traditionellen Weihnachtsfrieden. Das bedeutet, dass vom 23. bis 29. Dezember 2019 keine Briefe mit Verwarnungen, Anhörungen, Bußgeld- und Kostenbescheiden versendet werden. Die Verfahren ruhen in dieser Zeit. Ordnungswidrigkeiten werden während dieser Friedenszeit weiterhin geahndet und angezeigt. Lediglich der Brief kommt nicht auf den Gabentisch. Sollte jedoch eine Verjährung drohen, nützt auch der Weihnachtsfriede nichts und der Bescheid wird zugestellt.