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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/11/pm_086.php 05.12.2019 09:14:07 Uhr 28.03.2024 18:31:07 Uhr

4,5 Millionen Euro Institutionelle Kulturförderung beschlossen

66 Vereine und Kultureinrichtungen erhalten Fördermittelbescheide

Projektförderung 2020 am 4. Dezember auf der Tagesordnung des Kulturausschusses

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus des Dresdner Stadtrates hat am Dienstag, 26. November über die Institutionelle Förderung der Kommunalen Kulturförderung für 2020 entschieden. 66 Dresdner Vereine und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft einschließlich der Volkshochschule werden 2020 gefördert. Insgesamt umfasst der Beschluss 4 511 050 Euro. Neu in die Institutionelle Förderung aufgenommen worden: DAVE e. V., Elbhangfest e. V. und friends of Dresden Contemporary Arts e. V. Eine Liste der geförderten Institutionen befindet sich als PDF unter www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung/gefoerderte-institutionen.php

„Die kulturelle und künstlerische Vielfalt Dresdens zeigt sich sehr deutlich an den geförderten Einrichtungen und Veranstaltungen. Ein Ausbau der zeitgenössischen Medienkunst wird durch den Verein friends of Dresden Contemporary Arts erreicht. Auch ist mit DAVE nun ein Festival in der institutionellen Förderung, dass aus dem Kulturleben Dresdens nicht mehr wegzudenken ist. Für die Clubkultur ist das eine Bestätigung ihrer engagierten Arbeit. Insgesamt kann dieser Beschluss die Arbeit vieler langjährig tätiger Einrichtungen weiter verstetigen“, so Annekatrin Klepsch, Bürgermeisterin für Kultur und Tourismus.

Die Projektförderung für das erste Halbjahr 2020 der Kommunalen Kulturförderung sollen am Mittwoch, 4. Dezember 2019 in einer Sondersitzung beschlossen werden. Anträge für die Projektförderung im 2. Halbjahr 2020 können bis 1. März 2020 beim Amt für Kultur und Denkmalschutz gestellt werden. Alle Förderrichtlinien und Formulare sind abrufbar unter www.dresden.de/de/kultur/foerderung.php

Wie wird eigentlich über die Institutionelle Förderung entschieden?

Die bis 1. Juni 2019 fristgemäß eingereichten Anträge werden den Kultursparten zugeordnet. Dann treffen sich die jeweiligen Facharbeitsgruppen, um über die Anträge zu beraten. Mitglieder der Facharbeitsgruppen sind von der Verwaltung berufene Expertinnen und Experten und die Fachreferenten des Amtes. Die Fachgruppen erarbeiten Förderempfehlungen. Diese bilden die Grundlage für die Beschlussvorlage der Kulturverwaltung mit konkreten Vorschläge. Diese werden dann im Kulturbeirat diskutiert. Mit dem Votum des Kulturbeirates geht die Vorlage anschließend in den Ausschuss für Kultur und Tourismus. Der entscheidet abschließend, wer eine Institutionelle Förderung erhält. Bei den Empfehlungen zur Kulturförderung haben Facharbeitsgruppen, Kulturverwaltung und Kulturbeirat die einzelnen Anträge der Künstler, Companien und Einrichtungen im Blick, bewerten aber auch die jeweilige Relevanz für eine vielfältige und breite Kulturlandschaft sowie die Entwicklung der jeweiligen Kultursparten.