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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/11/pm_036.php 12.11.2019 13:52:48 Uhr 19.04.2024 23:12:22 Uhr

An Gedenktagen gelten Schutzvorschriften

An den bevorstehenden Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Das Ordnungsamt erinnert alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran am Sonntag, 17. November (Volkstrauertag), Mittwoch, 20. November (Buß- und Bettag) und am Sonntag, 24. November (Totensonntag) folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten:

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen.