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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/10/pm_056.php 28.10.2019 13:31:36 Uhr 19.03.2024 03:23:49 Uhr

Einwohnerfragestunde am 21. November im Stadtrat

Anfragen können bis 31. Oktober an den Oberbürgermeister geschickt werden

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben am Donnerstag, 21. November 2019, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Rathausplatz 1, Plenarsaal, die Möglichkeit, an einer Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.

Fragen können schriftlich bis 31. Oktober beim Oberbürgermeister an diese Adresse geschickt werden:

Stadtverwaltung Dresden
Oberbürgermeister
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

E-Mail: plenum@dresden.de oder
www.dresden.de/einwohnerfragestunde
mit Hilfe des Online-Formulars. Die Wohnanschrift ist unbedingt anzugeben.

Damit die Anfrage in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.

Nicht zulässig sind Fragen:

  • zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
  • zu persönlichen Einzelfällen,
  • die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
  • die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie
  • Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.

Je Fragesteller kann nur eine Frage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.

Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihr/ihm wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.

Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihr/ihm Beauftragte/-r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.