Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/08/pm_100.php 04.09.2019 13:11:18 Uhr 25.04.2024 07:23:53 Uhr

Parkplatz der Kfz-Zulassungsbehörde ab 1. September gebührenpflichtig

Die Landeshauptstadt Dresden wurde darüber informiert, dass der private Eigentümer des Parkplatzes an der Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde, Hauboldstraße 7, voraussichtlich ab 1. September 2019 Parkgebühren erhebt. Dies ist nach Angaben des Eigentümers notwendig, um die Verwaltungskosten, beispielsweise die Instandhaltung der Parkfläche, decken zu können. Die Landeshauptstadt Dresden ist Mieter des Gebäudeteiles, in dem sich die Fahrerlaubnis- und die Kfz-Zulassungsbehörde befinden.

Eine Beschilderung an den Zufahrten zu den Parkflächen wird künftig darauf hinweisen, dass jeder Nutzer der etwa 200 Stellplätze verpflichtet ist, zu Beginn der Parkzeit einen Parkschein gut sichtbar in seinem Fahrzeug auszulegen. Dafür stehen drei Parkscheinautomaten zur Verfügung, an denen sowohl eine Bezahlung mit Münzgeld als auch mit Karte möglich ist. Als weitere Zahlungsoption oder zum Nachlösen eines Parkscheins kann eine Handy-App oder die SMS-Parken Funktion genutzt werden. Die Gebühren für das Parken betragen 1,50 Euro pro angefangene Stunde bzw. 8 Euro für einen Tag.

Weitere Informationen sind bei dem Service-Team von fair parken anzufragen. Dieses ist bei Rückfragen telefonisch unter 0211-95433711 von Montag bis Sonnabend oder per E-Mail unter info@fairparken.com erreichbar.