Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/08/pm_048.php 19.08.2019 12:04:20 Uhr 25.04.2024 14:30:39 Uhr

Gemeindewahlausschuss tagt am 29. August

Ergebnis der Wahl vom 26. Mai muss in einer Ortschaft und sieben Stadtbezirken neu festgestellt werden

Die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden wurde von der Landesdirektion bestätigt. Dennoch muss der Gemeindewahlausschuss am Donnerstag, 29. August 2019, 10 Uhr, nochmals öffentlich in im Festsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19 tagen.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Beschlüsse des Gemeindewahlausschusses vom 11. Juni 2019 über die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse für die am 26. Mai 2019 durchgeführten Wahlen

  • zum Ortschaftsrat der Ortschaft Schönfeld-Weißig sowie
  • zu den Beiratswahlen der Stadtbezirke Altstadt, Blasewitz, Cotta, Klotzsche, Leuben, Neustadt und Pieschen

nach eingehender Prüfung beanstandet und aufgehoben. Die Zahl der abgegebenen Stimmen war in einigen Wahlbezirken der betreffenden Ortschaft und Stadtbezirke abweichend vom Ergebnis der Niederschrift. Der Gemeindewahlausschuss muss in seiner Sitzung das Ergebnis daher neu feststellen.

Rechtsverstöße wurden nicht festgestellt. Nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses prüft die Landesdirektion in den betreffenden Wahlbezirken erneut, um die Gültigkeit der Wahl zu bescheiden. Dadurch verzögern sich die konstituierenden Sitzungen der betroffenen Stadtbezirksbeiräte und des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig.

Die Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen in Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn und Weixdorf sowie der Stadtbezirksbeiratswahlen in Loschwitz, Plauen und Prohlis wurde indessen von der Landesdirektion bestätigt.