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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/06/pm_082.php 20.06.2019 16:00:17 Uhr 29.03.2024 03:13:48 Uhr

E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen

Dresden setzt auf freiwillige Vereinbarungen mit Anbietern von Mietfahrzeugen

Seit Sonnabend, 15. Juni 2019, sind auch in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen. Dazu zählen vor allem E-Scooter, also elektrische Tretroller. Für Privatpersonen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Das Fahren auf Gehwegen mit E-Scootern ist untersagt. Fahrer müssen sich großteils wie Radfahrer verhalten und dürfen Radwege, aber auch für das Fahrrad freigegebene Wege, nutzen.

E-Scooter sind besonders gut in Kombination mit Bus und Bahn für „die letzte Meile“ geeignet. Im ÖPNV in Dresden und im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ist die Beförderung im zusammengeklappten Zustand kostenlos, ähnlich wie bei Falträdern. Größere E-Scooter benötigen vorerst ein ermäßigtes Ticket der jeweiligen Preisstufe. Zu einer möglichen Regelung ähnlich der Fahrradmitnahme sind die Dresdner Verkehrsbetriebe und die anderen Verbundpartner im Gespräch, denn diese Form multimobiler Fortbewegung kann die Attraktivität des Umweltverbunds weiter steigern.

Mehrere Anbieter haben zudem ihr Interesse bekundet, in Dresden E-Scooter auf Mietbasis anzubieten. Städte wie Wien, Brüssel, Bern, Barcelona oder Paris sammeln damit schon einige Zeit Erfahrungen. Auch schlechte, weil beispielsweise die E-Scooter ungeordnet abgestellt werden und fahruntaugliche Fahrzeuge in den Städten herumliegen, weil sich niemand darum kümmert.
Dresden setzt deshalb auf freiwillige Kooperationsvereinbarungen. Mit sechs möglichen Anbietern für E-Scooter wurden bereits Gespräche geführt. Ein weiteres Unternehmen folgt. „Alle Gespräche fanden in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die Anbieter, mit denen wir schon gesprochen haben, waren offen für eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt. Ihnen liegen unsere Eckpunkte für eine solche Vereinbarung vor, die für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung der E-Scooter sorgen soll“, schätzt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain ein. „Ziel ist ein zeitnaher gemeinsamer Starttermin mit allen Anbietern, möglichst im Juli 2019. Bis dahin müssen die Vereinbarungen unterzeichnet werden“, beschreibt der Baubürgermeister die Vorstellungen seines Geschäftsbereichs.

Die Anbieter sollen nun verbindliche Angaben zum Vertragspartner für die Kooperationsvereinbarung machen, Kontaktdaten ihres Ansprechpartners vor Ort melden, ihre konkrete Flottengröße für den Start bekanntgeben, ebenso wie geplante Betriebszeiten und das gewünschte Betriebsgebiet für den Start. Diese Informationen werden in den nächsten Tagen erwartet, durch die Stadt bewertet und dann in einer Kooperationsvereinbarung fixiert. Geplant ist die Veröffentlichung ausgewählter Eckpunkte der Vereinbarung. „Damit wollen positiv und aktiv zu zeigen, was in Dresden möglich ist und wie dies für alle Verkehrsteilnehmer verträglich, partnerschaftlich und nachhaltig gestaltet werden soll“, so Schmidt-Lamontain.

Für den Altmarkt, den Neumarkt, den Fürstenzug, den Theaterplatz, den Palaisplatz und rund um den Goldenen Reiter sollen „rote Zonen“ vereinbart werden. „Da es freiwillige Vereinbarungen sind, können Zuwiderhandlungen allerdings nicht sanktioniert werden. Aber zwischen Vermieter und Nutzer besteht ein Vertragsverhältnis und der Vermieter kann den Nutzer über seine Gebühren dazu motivieren, den E-Scooter nicht in den ‚roten Zonen‘ abzustellen, weil er dann etwas mehr zahlen muss. So wollen wir eine Verschandelung mit wild abgestellten Rollern auf unseren städtebaulich besonders wichtigen Plätzen vermeiden“, so Schmidt-Lamontain.

„Neben E-Scootern sind auch E-Bikes und zunehmend Lastenräder im Verkehr zu finden. Dadurch erhöht sich die Fahrgeschwindigkeit, und die Fahrzeuge brauchen mehr Platz auf den Radwegen. Das fordert uns beim Radwegebau heraus. Die Priorität ist definiert im Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP) und im Radverkehrskonzept: Wir wollen sicherere und komfortable Radwege ausbauen und die Lücken im Radwegenetz schließen. Mit den neuen Fahrzeugen wächst die Anforderung, auch ausreichend breite Radwege zu bauen, dass das Fahren sicher ist“, benennt der Baubürgermeister die Herausforderung.


Weitere Informationen zum gesetzlichen Rahmen unter: www.bmvi.de