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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/06/pm_081.php 28.06.2019 13:41:31 Uhr 25.04.2024 01:50:56 Uhr

Altstadt: 215 neue Parkplätze auf dem Ferdinandplatz

Parkplätze an der St. Petersburger Straße entfallen - Halteverbot ab 21. Juni

Seit Mittwoch, 19. Juni 2019 steht der vom Straßen- und Tiefbauamt neu gebaute Parkplatz auf dem südlichen Ferdinandplatz zur Verfügung. Parken können hier Bewohner des Bewohnerparkgebietes 5 gebührenfrei mit einem gültigen Bewohnerparkausweis. Für andere Nutzer ist das Parken gebührenpflichtig. Der Parkplatz verfügt über 210 Pkw-Stellplätzen und fünf Behindertenstellplätze. Dafür entfallen ab Freitag, 21. Juni 2019, die Parkplätze entlang der St. Petersburger Straße zwischen Georgplatz und Sidonienstraße. Die Halteverbotszeichen werden im Laufe des Tages aufgestellt. Die Parkautomaten werden außer Betrieb genommen. Eine neue Markierung erfolgt zeitnah, sobald die Flächen von den parkenden Fahrzeugen freigeräumt sind und eine Markierungsfirma den Auftrag zeitlich einordnen kann. Das Halteverbot gilt ab dem Aufstellungszeitpunkt der Verkehrszeichen.

„Diese Maßnahme ist notwendig, um das Radfahren auf der St. Petersburger Straße sicherer zu machen. Eine andere Lösung gibt es nach dem tragischen Unfalltod einer Radfahrerin kurzfristig nicht. Unser Ermessensspielraum ist hier auf null reduziert“, erklärt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Wir rechnen damit, dass künftig sogar mehr Radfahrer diese Radwege nutzen werden. Vor allem Radfahrer, die sich bisher über die Prager Straße oder andere Ausweichrouten ihren Weg zur Technischen Universität gesucht haben. Unsere Verkehrsplaner werden sich deshalb weiter mit der St. Petersburger Straße beschäftigen. Ein sicherer und komfortabler Radweg in Nord-Süd-Richtung ist notwendig. Wie mit dem Bauausschuss besprochen, prüfen wir, was wir dazu weiter verbessern können. Ohne bauliche Maßnahmen wird das aber höchstwahrscheinlich nicht möglich sein“, beschreibt Schmidt-Lamontain die Planungsaufgabe.

„Insbesondere können wir die Radfahrer auf der Ostseite nicht über den Gehweg führen. Dafür ist der Gehweg zu schmal. Aufgrund der Stärke des KfZ-Verkehrs sind separat ausgewiesene Radwege vorgeschrieben. Zu den parkenden Autos müssten wir einen zusätzlichen Sicherheitsstreifen einordnen. Sonst hätten wir wiederum die Gefahr sich öffnender Autotüren, nur von der anderen Seite. Allerdings wäre dies noch gefährlicher, da der Beifahrer weniger als der Fahrer mit einem Radfahrer rechnet“, so Schmidt-Lamontain.