Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/06/pm_023.php 14.06.2019 08:39:53 Uhr 19.04.2024 02:00:34 Uhr

Tempo 30 auf Teil der Nossener Brücke

Für den Teil der Nossener Brücke, der in Fahrtrichtung Löbtau die Bahngleise überspannt, muss zum Schutz des Bauwerks die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Damit sollen die dynamischen Einflüsse des Verkehrs auf die Brücke reduziert werden. Bei der letzten Prüfung waren stellenweise Risse in den Schweißnähten der Aussteifungen der Brückenkonstruktion festgestellt worden. Die vorhandenen Risse werden regelmäßig überwacht und die Brücke nach neu entstehenden Rissen untersucht.

In der Woche vom 10. bis zum 14. Juni 2019 wird die entsprechende Beschilderung aufgebaut.

Hintergrund

Im Rahmen des Bauprogramms „Stadtbahn 2020“ ist die Erneuerung aller vier Brücken des Verkehrszuges „Nossener Brücke“ vorgesehen. Insbesondere die beiden Stahlbetonbrücken über das Kraftwerksgelände der DREWAG und über die Fabrikstraße weisen erhebliche, teils irreparable Schäden auf. Prof. Reinhard Koettnitz, früherer Leiter des Straßen- und Tiefbauamts, hatte auf diese Entwicklung mehrfach öffentlich hingewiesen.

Die letzte Hauptprüfung der Stahlbrücke über die Gleisanlagen der DB AG wies überraschend bislang nicht bekannte Risse in Schweißnähten an Aussteifungselementen der Fahrbahnplatte aus, konkret am rechten Fahrstreifen in westliche Richtung. Derartige Risse können durch Ermüdung entstehen. Es ist dasselbe Phänomen, das eine Büroklammer durch mehrfaches Biegen an gleicher Stelle zum Bruch bringen kann. Ermüdungsrisse gelten als nicht schweißbar. Versucht man es trotzdem, treten sie in kurzer Zeit erneut auf. Bekannt geworden ist diesbezüglich in jüngerer Vergangenheit die etwa gleichaltrige Rheinbrücke im Zuge der A1 bei Leverkusen.

Nach einer intensiven Überwachungszeit von rund einem halben Jahr gilt es inzwischen als sicher, dass die Rissentwicklung nicht zum Stillstand gekommen ist. Um die Restnutzungsdauer der Brücke möglichst lange ausnutzen zu können, wird ab sofort die zulässige Höchstgeschwindigkeit in westliche Richtung auf 30 km/h gesenkt. Von der Disziplin der Fahrzeugführer hängt es ab, ob und wie lange diese Erhaltungsmaßnahme wirksam sein wird. Sollten sich die Risse dennoch weiter entwickeln oder neue Risse festgestellt werden, müsste der gesamte westliche Verkehr auf den linken Fahrstreifen verlagert werden. In diesem Bereich weist das Fahrbahnblech wegen des bislang geringeren LKW-Verkehrs noch keine Risse auf.