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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/04/pm_103.php 02.05.2019 11:32:19 Uhr 28.03.2024 18:46:42 Uhr

Drei neue Fußgängerüberwege für Dresden

Stadtrat und Bewohner wollen mehr Zebrastreifen in der Stadt

Der Stadtrat und Dresdner Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Fußgängerüberwege, sogenannte Zebrastreifen, in Dresden. „Das Straßen- und Tiefbauamt ist dabei, alle Vorschläge zu prüfen. Für drei Standorte hat diese relativ aufwändige Prüfung mit Verkehrszählungen bis jetzt zu einem positiven Ergebnis geführt. Die Bauarbeiten oder die Vorbereitungen laufen, so dass drei neue Standorte für Zebrastreifen in allernächster Zeit entstehen“, informiert Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.
Auf der Wormser Straße, Höhe Rosa-Menzer-Straße, wird die bestehende Mittelinsel als Fußgängerüberweg umgestaltet. Dafür werden auch bei der Straßenbeleuchtung zwei Leuchtköpfe ausgetauscht und mit einem stärkeren Lichtstrahl ausgestattet. Dieser Überweg wird bis Ende Mai 2019 fertiggestellt. Ein weiterer Fußgängerüberweg entsteht auf der Casper-David-Friedrich-Straße, Ecke Zschertnitzer Straße. Hier wir die Straßenbeleuchtung um zwei Straßenlaternen ergänzt. Ein Laternenmast mit Leuchtkopf kommt vor den Überweg und einer dahinter. Die Bauarbeiten beginnen im Mai 2019. Ein dritter Überweg ist auf der Pappritzer Straße, Höhe Zachengrundring geplant. Die Bauarbeiten beginnen im Sommer 2019.

„Fußgängerüberwege können wir an Stellen anlegen, an denen sich ein entsprechend hohes Fußgängeraufkommen konzentriert, dies im Interesse der Sicherheit der Fußgänger geboten erscheint und die Voraussetzungen laut Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vorliegen“, erläutert Prof. Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes. "Fußgängerüberwege setzt das Straßen- und Tiefbauamt als gleichwertige Maßnahme zur Sicherung des Fußgängerverkehrs beim Überqueren der Fahrbahn ein wie Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Fußgänger-Lichtsignalanlagen“, so Prof. Koettnitz weiter. Die Anlage eines Fußgängerüberwegs ist durchschnittlich mit Kosten in Höhe von 25 000 Euro verbunden.

Zum Hintergrund

Für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gelten die gleichnamigen Richtlinien der Bundesregierung. FGÜ dürfen insbesondere nur auf Straßenabschnitten mit durchgängiger zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h angelegt werden. FGÜ in Tempo 30-Zonen sind entbehrlich. Es darf nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden. Auf beiden Fahrbahnseiten muss ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden sein. Sie dürfen nicht angelegt werden in der Nähe von Ampeln und auf Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper und auch nicht im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs. Schließlich müssen mindestens 50 Kraftfahrzeuge in der Spitzenstunde an einem Werktag gezählt werden und mindestens 200 Fußgänger in der Spitzenstunde die Fahrbahn queren.