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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/04/pm_084.php 30.04.2019 08:36:09 Uhr 20.04.2024 02:36:47 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert und bittet um Anmeldung

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts lädt Dresdnerinnen und Dresdner, die Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung haben, zu einem Informationsabend ein. Er findet am Dienstag, 7. Mai 2019, 18.30 Uhr, im Bürohaus Lingnerallee 3, Südeingang, 3. Etage, Raum 5301, statt. Da die Platzkapazität begrenzt ist, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 gebeten.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank, dem Arbeitgeber und den Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Ist eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.