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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/04/pm_001.php 08.04.2019 10:51:50 Uhr 19.04.2024 20:20:06 Uhr

Schlussbericht 2017

Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Mit dem Schlussbericht 2017 stellt der Stadtrat fest, dass für das Haushaltsjahr 2017 ein Jahresabschluss erstellt und dieser von der örtlichen Prüfung, dem städtischen Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft wurde.
Der vorliegende Bericht besteht aus zwei Teilen: Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Tätigkeitsbericht des RPA. Der Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herbert Gehring stellte heute, Montag, 1. April 2019, den Schlussbericht in einer Pressekonferenz vor. Hier die Eckpunkte.

Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Ein solcher Jahresabschluss, wie ihn Dresden auch 2017 vorlegen kann, ist selten in deutschen Kommunen. Dresden schließt das Jahr mit einem Gesamtüberschuss in der Ergebnisrechnung von rund 177,2 Millionen Euro ab. Die Stadt verfügte zum 31. Dezember 2017 über eine Liquidität von fast einer halben Milliarde Euro. Dieses Ergebnis ist vor allem auf die außerordentlich gute wirtschaftliche Lage des europäischen und insbesondere des deutschen Wirtschaftsraumes zurückzuführen. Die Verantwortung für die städtische Finanzwirtschaft liegt beim Stadtrat, dem Oberbürgermeister und den Fachbürgermeistern gemeinsam. Teilweise verfügen Ämter und Einrichtungen über sehr hohe Budgets.

Eckzahlen: Das Bilanzvermögen hat sich im Jahr 2017 (2016) um 339 Millionen Euro (205 Millionen Euro) auf 5.2 Milliarden Euro (4,9 Milliarden Euro) erhöht. Das Anlagevermögen stieg 2017 (2016) um 178 Millionen Euro (169 Millionen Euro) auf 4.3 Milliarden Euro (4,1 Milliarden Euro). Die Eigenkapitalquote ist im Berichtszeitraum von 68,8 Prozent auf 67,8 Prozent leicht gesunken. Die Liquidität betrug zum 31. Dezember 2017 489,2 Millionen Euro (2016: 475,4 Millionen Euro). Die investiven Budgetreste sind um 2,5 Millionen Euro auf 307,6 Millionen Euro gestiegen.

Endabrechnung fertiggestellter Baumaßnahmen: Zum 31. Dezember 2017 betrugen die „Anlagen im Bau" rund 318,8 Millionen Euro (zum 31. Dezember 2016 rund 287,6 Millionen Euro). Darin enthalten sind längst fertiggestellte Maßnahmen, wie z. B. die Waldschlößchenbrücke und die Albertbrücke. Das Infrastrukturvermögen der Stadt ist derzeit zu niedrig dargestellt und in der Ergebnisrechnung fehlen die entsprechenden Abschreibungen.
Flächendeckendes Internes Kontrollsystem (IKS) und Prozessmanagement: Neben dem stadtweit gering ausgeprägten Problembewusstsein wird insbesondere bemängelt, dass es immer noch keine zentrale Stelle gibt, die diese Thematik koordiniert und einheitliche Vorgaben macht. Positiv ist: Die Landeshauptstadt Dresden hat jetzt eine „saubere" Eröffnungsbilanz.

Hier muss weiter an der Reduzierung gearbeitet werden. Von der Stadtkämmerei sind 2018 erfolgreich erste Maßnahmen eingeleitet worden, die die Höhe der Budgetreste reduzieren sollen. Die hohen investiven Budgetreste sind der Hauptgrund für den permanent hohen Bestand an liquiden Mitteln, der zum 31. Dezember 2017 489,3 Millionen Euro betrug und damit um rund 14 Millionen Euro über dem Bestand zum 31. Dezember 2016 liegt. Die obige Übersicht zeigt, dass sich der Bestand der liquiden Mittel wieder in Richtung einer halben Milliarde Euro entwickelt.

Gehring: „Es gilt, dringend weiter Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Reste abzubauen und keine neuen Reste entstehen zu lassen. Die Beschlüsse des Stadtrates müssen zeitnah umgesetzt werden. Es muss verhindert werden, dass der Landeshauptstadt durch die andauernde Überliquidität inflationsbedingte Verluste oder unnötige Kosten durch Verwahrentgelte der Banken entstehen. Aus unserer Sicht müssen alle Prozesse, die den städtischen Bau betreffen, auf den Prüfstand. Derzeit sind diese Prozesse jedoch noch gar nicht vollständig erhoben und dokumentiert! Wo also ansetzen?“

Es muss durchgesetzt werden, dass im Haushalt nur solche Investitionen veranschlagt werden, für die die vorgeschriebene Planreife besteht und mit hoher Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, dass die vorgesehenen Haushaltsansätze auch kassenwirksam werden. Bei einer gesonderten Prüfung sind stichprobenartig 30 investive Schulbauprojekte hinsichtlich der ordnungsgemäßen Veranschlagung angesehen worden. Festgestellt werden musste hier, dass bei sieben Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Veranschlagung im Haushaltsplan nicht vorlagen. So mussten z. B. zuerst noch Grundstücksfragen geklärt oder Vorplanungen in Auftrag gegeben werden. Es wurden somit Mittel im Haushaltsplan veranschlagt und gebunden, wo von Anfang an klar war, dass diese im betreffenden Haushaltsjahr niemals kassenwirksam werden. So entstehen Budgetreste, die sich bei weiterer Nichtbeachtung der Veranschlagungsgrundsätze immer weiter erhöhen. Eine Reihe von Regelwerken für das städtische Bauen muss unter einem einheitlichen Blick und zentraler Steuerung bearbeitet werden. Das Vergabewesen sollte weiter zentralisiert und qualifiziert werden. Zentrales Immobilienmanagement ist das Ziel.

Folgende Regelwerke wurde bereits im letzten Bericht angeführt, um diese zu erstellen, zu ändern, zu ergänzen, fortzuschreiben oder deren Bearbeitung abzuschließen: Regelwerk zum Forderungsmanagement, Regelwerk für flächendeckendes IKS, Vertragsmanagement, EDV-gestütztes Projektsteuerungs- und Baukostencontrolling, Dienstordnung Investhochbau, Risikomanagement und Dienstordnung Bauunterhaltung sowie Dienstordnung Antikorruption, Dienstordnung Geschäftsbuchführung, Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien, Richtlinie Städtische Zuschüsse und Fachförderrichtlinien.

Schlussbetrachtung Gehrings: „Wir müssen an einem Strang ziehen! Unsere Stadtverwaltung leistet grundsätzlich gute bis sehr gute Arbeit. Was aber oft fehlt, ist die aktive Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche, der Blick über das eigene Amt hinaus und der Blick für das „große Ganze"! Das Organisationsentwicklungskonzept (OEK) greift diese Problematik auf. Es wird eine Reihe von guten Möglichkeiten zur Änderung und Verbesserung der jetzigen Situation aufgezeigt. Dies ist sehr positiv! Wir werden die anstehenden Veränderungsprozesse konstruktiv begleiten. Viele Ämter würden unsere Vorschläge und Forderungen gerne umsetzen. Sie können es aber nicht, weil ihnen das Personal dafür fehlt. Im aktuellen Personalbericht 2017 des Haupt- und Personalamtes steht, dass insgesamt von 2018 bis 2026 nahezu 1800 Beschäftigte ihre aktive Tätigkeit in der Stadtverwaltung Dresden beenden. Im Wissen um die anstehenden Abgänge und des sich abzeichnenden allgemeinen Fachkräftemangels, müssen wir die Werbung für den attraktiven Arbeitsplatz Stadtverwaltung stärker forcieren. Dazu brauchen wir optimale Arbeitsbedingungen gute Räume, modernste Technik sowie tarif-und dienstrechtlichen Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung.
Der Stadtratsbeschluss zur Errichtung eines Verwaltungszentrumneubaus, das modern, bürgernah, zukunfts- und dienstleistungsorientierte sein soll, weist da in die richtige Richtung. Wir als Rechnungsprüfungsamt werden diesen Prozess aktiv mitgestalten.“

Der hohe Gesamtüberschusses 2016 in Höhe von 148,8 Millionen Euro, der in 2017 mit 177,2 Millionen Euro sogar noch getoppt wurde, darf im Hinblick auf die danach anstehende Erstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 zu keinen Höhenflügen verleiten. Auf Aufschwung könnte Abschwung folgen.

Für den Haushalt 2019/2020 wurde jeder nicht verplante Euro in eine Maßnahme gesteckt ohne sich zu überlegen, ob es nicht geboten wäre, Liquiditätsreserven für mögliche Einnahmeausfälle wegen eventuell stagnierender oder rückläufiger Wirtschaftslage oder unvorhersehbarer, unabweisbarer Ausgaben anzusammeln. Hätte der Finanzbürgermeister in der Stadtratssitzung am 21. März 2019 dem Tun nicht mit entschiedenen Worten Einhalt geboten, dann wäre erhoffte, aber derzeit nicht vorhandene Liquidität auf weitere Maßnahmen verteilt worden.

Prüfungsvermerk:
Das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Dresden im Wesentlichen bestätigt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprach der Jahresabschluss 2017im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften.

Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes:

In diesem Teil sind die weiteren Tätigkeiten im vielfältigen Aufgabenspektrum des Rechnungsprüfungsamtes des Jahres 2017 dargestellt. Die aufgeführten Fälle stellen nur einen Ausschnitt der tatsächlich durchgeführten Prüfungen dar:

Abschlagszahlungen an die DREWAG: Laut einer Vereinbarung zahlte die Stadt im Jahr 2017 für die Monate Januar bis November jeweils 1 288 300 Euro (brutto) an die DREWAG für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, insgesamt 14 171 300 Euro. Es wurde festgestellt, dass trotz dieser Abschlagszahlungen weitere Zahlungen für die betreffenden Einzelobjekte für die Monate Januar bis November in Höhe von 15,2 Millionen Euro, also insgesamt rund 29,4 Millionen Euro an die DREWAG überwiesen wurden. Die DREWAG hat einen Betrag in Höhe von 14,2 Millionen Euro im Dezember 2017 an die Stadt zurückerstattet. Die entsprechenden Stellen wurden aufgefordert, dieses Verfahren zu ändern.

Verwendungsnachweise/Abrechnungen der Fraktionen: Es wurden die Verwendung der Fraktionsmittel geprüft, sowohl die Arbeitsweise der Fraktionen als auch die Arbeitsweise der Stadtverwaltung. Am 26. Mai 2019 wird ein neuer Stadtrat gewählt. Der Beginn der neuen Stadtratsperiode sollte genutzt werden, die Fraktionsrechtsstellungssatzung zu überarbeiten und die Arbeit zwischen den Fraktionen und der Verwaltung zu optimieren.

Digitalisierung, IT, E-Gouvernment: Die Anforderungen in diesen Bereichen steigen für die gesamte Verwaltung ständig, somit auch für das Rechnungsprüfungsamt. Neben verschiedenen Einzelprüfungen sind unsere Spezialisten vermehrt in begleitenden Prüfungen unterwegs. Im vorliegenden Bericht wird zum wiederholten Mal die fehlende aktuelle IT-Strategie für die Stadtverwaltung bemängelt.

Betätigungsprüfungen städtischer Gesellschaften: 2017 fanden Betätigungsprüfungen bei folgenden Gesellschaften statt: Dresdner Bäder GmbH, Dresden Marketing GmbH, Energie Verbund Dresden GmbH.
Im Hinblick auf die Neuwahl des Stadtrates und der nachfolgenden Besetzung der Aufsichtsräte, wird als ein Ergebnis aus diesen und früheren Betätigungsprüfungen auf Folgendes hingewiesen: Der für die Vertretung in Aufsichtsräten gewählte Personenkreis muss nach § 98 Absatz 2 Satz 4 SächsGemO über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Aus Sicht des RPA sind entsprechende Überprüfungen des Vorliegens dieser Voraussetzungen durch die Verwaltung vor der Bestätigung eines Mandats vorzunehmen und zu dokumentieren.

Für die neue Stadtratsperiode sollte über die mögliche Einführung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) nachgedacht werden. Zur Erläuterung: Ein solcher Kodex ist ein Regelwerk zur guten und verantwortungsvollen Führung öffentlicher Unternehmen. Solche Kodizes dienen dazu die Transparenz öffentlicher Unternehmen zu steigern sowie zu einer effektiven Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen beizutragen. Es wird ein Standard definiert für das Zusammenwirken aller Beteiligten: Stadtrat, Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen.

Wegen der hohen Investitionstätigkeit der Stadt, waren die planungs- und baubegleitenden Prüfungen auch 2017 wieder einen Schwerpunkt der Prüfung.
Gehring: „Mit aller Deutlichkeit kritisiere ich, dass die Landeshauptstadt Dresden immer noch keine leistungsstarke Baurevision eingerichtet hat. Diese könnte schon sehr frühzeitig Fehlentwicklungen erkennen und entsprechende Umsteuerungsmaßnahmen veranlassen. Der Stadtrat hat des RPA beauftragt, die Ursachen der eingetretenen Mehrkosten bei Operette und Kulturpalast zu analysieren und Schlussfolgerungen für zukünftige Bauvorhaben abzuleiten. Mit dem Prüfbericht vom 8. März 2017 ist das RPA diesem Auftrag nachgekommen. „Herzstück" des Berichtes ist der Katalog von Schlussfolgerungen für zukünftige Baumaßnahmen. Bis heute habe ich nichts mehr von diesem Bericht gehört!“

Auch Vergabeprüfungen waren 2017 Schwerpunkt der Arbeit: Die Ergebnisse belegen eindeutig, dass eine wirksame Prüfung des Vergabemanagements notwendig ist. Nachweisbar muss festgestellt werden, dass die derzeitigen städtischen Strukturen mit der rechtlich immer schwieriger werdenden Materie nicht Schritt halten können. Empfohlen wird deshalb weiterhin, zur Stärkung und weiteren Professionalisierung der städtischen Vergabeprozesse, die rasche weitere Zentralisierung des städtischen Vergabewesens.

Das Rechnungsprüfungsamt erhält fast alle Vorlagen zur Stellungnahme. 310 Vorlagen hat das RPA 2017 bearbeitet. 35 sind abgelehnt worden. Zu 113 Vorlagen haben gab es eine umfangreiche Stellungnahme.