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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/03/pm_081.php 26.03.2019 09:52:17 Uhr 19.04.2024 23:26:36 Uhr

Dresden-Neustadt: Bunte Republik Neustadt 2019

Beratungen laufen gut - Leitfaden schafft klaren Rahmen

Die Vorbereitungen für das BRN-Wochenende vom 14. bis 16. Juni 2019 laufen gut. Das BRN-Büro - ein vom Stadtteilhaus Dresden Äußere Neustadt e. V. geschaffenes und von der Stadtverwaltung gefördertes Beratungsangebot – ist seit Mitte Januar jeden Mittwoch von 15 bis 19 Uhr offen. Ort: Container der Neustadtkümmerin, Louisenstraße 32.

Weitere Unterstützung für Insel- und Einzelveranstalter gibt jetzt ein Genehmigungsleitfaden. Den haben Stadtbezirksamt Neustadt, Straßen- und Tiefbauamt, Ordnungsamt und Amt für Kultur- und Denkmalschutz gemeinsam erarbeitet. Er dient dem BRN-Büro zur Beratung der Veranstalter. Er setzt Empfehlungen aus dem BRN-Gutachten um und beachtet Auswertungen aus der Genehmigungspraxis des letzten Jahres. So sind die Aufgaben zwischen BRN-Büro und Stadtverwaltung abgegrenzt: Das BRN-Büro berät über Antragsmodalitäten, Antragsunterlagen und Zuständigkeiten, begleitet auf Wunsch im Genehmigungsverfahren, informiert über die Abläufe und bringt Kenntnisse zu speziellen örtlichen Gegebenheiten bei der Verwaltung ein.

Die eigentliche Antragstellung, Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das behördliche Erlaubnisverfahren obliegen nicht dem BRN-Büro, dafür ist der Veranstalter selbst verantwortlich. So muss z. B. der Stand auf der Straße als Sondernutzung genehmigt werden. Gleiches gilt für Nutzungen von Spielplätzen und Grünflächen. Wer eine Bühne aufbauen möchte, muss einen Antrag auf die Genehmigung von „fliegenden Bauten“ stellen. Auch Lärmschutz und Feuerwerk begutachtet das Amt und wer Speisen und Getränke verkauft, der muss dies in der Regel anzeigen. Auch für die Durchführung von Tombolas gibt es ein Formular. Derzeit liegen bereits 38 Anträge auf Sondernutzung für die BRN 2019 im Straßen- und Tiefbauamt vor.