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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/02/pm_028.php 07.02.2019 14:15:05 Uhr 20.04.2024 00:37:26 Uhr

Jobcenter eröffnet Langzeitarbeitslosen neue Teilhabe- und Beschäftigungschancen

Erster Arbeitnehmer hat Arbeit aufgenommen – weitere Chancengeber gesucht

Kontakt für Arbeitgeber

Interessierte Arbeitgeber, die das Programm nutzen wollen, können sich an den Arbeitgeberservice wenden:

Telefon: 0800-4555500

E-Mail für Fragen: dresden.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

E-Mail für Anträge: jobcenter-dresden.teilhabe@jobcenter-ge.de

Beim Ankommen im Wohnheim helfen, bei der Zimmerreinigung unterstützen, auf die Einhaltung der Hausordnung achten, Tipps für eine ausgewogene gesunde Lebensweise geben, zu Ärzten begleiten – das sind Aufgaben, die vom ersten nach dem neuen Teilhabechancengesetz geförderten Beschäftigten übernommen werden. Der Heimassistent ist seit Mittwoch, 16. Januar 2019, im Übergangswohnheim für wohnungslose Menschen an der Hubertusstraße 36 c im Einsatz. Er packt im Wohnheimalltag mit an und entlastet damit die pädagogischen Fachkräfte. Sie können sich nun intensiver den Problemen der Bewohnerinnen und Bewohner zuwenden, zum Beispiel Schulden und Suchterkrankungen. Möglich gemacht hat die Anstellung das Jobcenter Dresden mit der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

„Ich freue mich sehr über diese neuen Teilhabe- und Beschäftigungschancen“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. „Von der Förderung des Jobcenters profitieren nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch für die Gesellschaft ist die Teilhabe am Arbeitsmarkt ein Gewinn. Teilhabe am Arbeitsmarkt stärkt die Gemeinwesenarbeit“ fügt die Bürgermeisterin mit Blick auf die Unterstützung der Dresdner Wohnungsnotfallhilfe hinzu.

„Die SZL Suchtzentrum gGmbH und das Wohnheim Hubertusstraße sind die Ersten, die wir mit dem neuen Instrument fördern. Wir suchen weitere Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen eine Chance geben“ sagt Jobcenter-Geschäftsführer Jan Pratzka. Er plant, mindestens 200 Langzeitarbeitslose mithilfe dieser Förderung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Das Jobcenter kann sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für bis zu fünf Jahre mit Lohnkostenzuschüssen fördern. Alle Arbeitgeber kommen infrage. Voraussetzung ist, dass bislang arbeitsmarktferne Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen vom Jobcenter erhalten und über 25 Jahre alt sind, eingestellt werden. Die Einstellung kann in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen. In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent. Im dritten Jahr sinkt er auf 90 Prozent ab, im vierten Jahr auf 80 Prozent, im fünften Jahr auf 70 Prozent. Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichem Arbeitsrecht entlohnen, nach dem üblicherweise gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Das Jobcenter übernimmt bis zu 3.000 Euro Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses. Außerdem werden die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) übernommen.

Um den Anreiz für die Inanspruchnahme der Förderung bei Unternehmen und Organisationen zu erhöhen, die nicht gewinnorientiert arbeiten (insbesondere Vereine und gemeinnützige GmbHs), zahlt die Stadt zusätzlich einen kommunalen Zuschuss für die Sachkosten dieser Arbeitgeber. 2019 beträgt der Zuschuss 175 Euro pro Platz und Monat; 2020 sind es 200 Euro pro Platz und Monat.

Die neue Fördermöglichkeit „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geht zurück auf das Teilhabechancengesetz (THCG), das zum Jahresanfang 2019 in Kraft getreten ist. Dem Jobcenter Dresden steht dadurch im Sozialgesetzbuch II ein neues Regelinstrument zur Verfügung (§ 16i SGB II).

Das Jobcenter Dresden ist eine gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt Dresden und der Agentur für Arbeit Dresden. Es sichert den Lebensunterhalt für rund 30.000 erwerbsfähige Dresdnerinnen und Dresdner, darunter 5.141 Langzeitarbeitslose. Zugleich ist das Jobcenter Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen und der Klärung von Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von Arbeitsuchenden.