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Werkstatt zur Bunten Republik Neustadt 2019

Anträge auf straßenrechtliche Sondernutzung sind ab 11. Januar möglich

Am Mittwoch, 16. Januar 2019, 17 Uhr, findet eine Werkstatt zur Bunten Republik Neustadt 2019 im Saal der Scheune, Alaunstraße 36–40, statt. Dazu laden Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und Professor Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, alle, die sich als Inselverantwortliche/Veranstalter für die Bunte Republik Neustadt 2019 engagieren wollen, herzlich ein.

„Wir würden uns freuen, wenn sich für die Bespielung einzelner Bereiche – so genannter ,Inseln‘ – weitere Inselverantwortliche/Veranstalter finden“, sagt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Das würde dem bürgerschaftlichen Ansatz des Stadtteilfests entsprechen. Im Jahrgang 2018 gab es mit dem Prinzip der ,Insellösungen‘ schon gute Erfahrungen“, sagt Schmidt-Lamontain weiter.

Das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt findet vom 14. bis zum 16. Juni 2019 statt. Die Erlaubnispraxis ist im Amtsblatt vom 20. Dezember 2018 veröffentlicht und auf dresden.de/brn abrufbar.

In der Werkstattatmosphäre können sich potenzielle Inselverantwortliche austauschen. Zu bereits erprobten Insellösungen wird es einen Erfahrungsbericht geben. Mitarbeiter der Verwaltung und des Stadtbezirksamtes Neustadt beantworten Fragen. Alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten sind zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Die Vertreter der Verwaltung beraten dazu.

Inselverantwortliche/Veranstalter können Personen, Gewerbetreibende oder Vereine sein, die ihren Hauptwohnsitz, ihr Geschäft bzw. Lokal oder ihren Vereinssitz im Festgebiet haben. Für "Inseln" ist durch Inselverantwortliche/Veranstalter der Sondernutzungsantrag in der Zeit vom 11. Januar bis zum 8. März 2019 zu stellen.