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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/11/pm_047.php 26.11.2018 11:52:15 Uhr 23.04.2024 18:05:50 Uhr

Schutzvorschriften an den Gedenktagen im November beachten

An den bevorstehenden Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Das Ordnungsamt erinnert alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran, am

  • Sonntag, 18. November (Volkstrauertag),
  • Mittwoch, 21. November (Buß- und Bettag) und am
  • Sonntag, 25. November (Totensonntag)

folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten:

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varitéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro rechnen.