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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/11/pm_046.php 28.11.2018 08:54:44 Uhr 25.04.2024 06:08:41 Uhr

Barrierefreies Bauen - Fördermittelanträge bis 11. Januar 2019 stellen

Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag noch viel zu oft auf Barrieren. Das Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ unterstützt Maßnahmen, die den Zugang und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen ermöglicht.

Wer kann gefördert werden?
Kulturelle Einrichtungen, Vereine, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen als auch Gast- und Sportstätten sollen sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einstellen und entsprechenden Zugang schaffen. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Betreiber solcher Einrichtungen können sich um diese Fördermittel bewerben.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?
Bis Freitag, 11. Januar 2019, haben alle Interessenten die Möglichkeit, ihre Bewerbung mit Hilfe eines Formulars an das Stadtplanungsamt Dresden zu senden. Das Formular steht im Internet unter www.dresden.de/barrierefreibauen, kann aber auch per E-Mail an stadterneuerung@dresden.de angefordert werden. Die Zusendung des ausgefüllten Antrages mit dem Maßnahmenvorschlag kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • postalisch an die Landeshauptstadt Dresden
    Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung
    PF 12 00 20, 01001 Dresden
  • per E-Mail: stadterneuerung@dresden.de
  • per Telefax: (03 51) 4 88 38 16

Ansprechpartner im Stadtplanungsamt sind

  • Thomas Köhler, Telefon (03 51) 4 88 32 92, E-Mail: tkoehler@dresden.de
  • Denise Kutzsche, Telefon (03 51) 4 88 32 96, E-Mail: dkutzsche@dresden.de

Wie viel Fördermittel stehen zur Verfügung und wie hoch kann eine Einzelförderung ausfallen?
Für das Jahr 2019 stehen der Landeshauptstadt Dresden 290 100 Euro zur Verfügung. Im Einzelfall können für eine Maßnahme maximal 25 000 Euro beantragt werden. Für die Förderung muss kein Eigenanteil vorhanden sein.

Woher kommen die Fördermittel?
2014 rief das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz das Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle" auf Grundlage der „Richtlinie Investitionen“ Teilhabe des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Damit werden jährlich Fördermittel für Investitionen zum Abbau von Barrieren zur Verfügung gestellt.