Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/11/pm_006.php 20.11.2018 11:54:30 Uhr 25.04.2024 11:56:17 Uhr

Sozialamt informiert zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Zusatzveranstaltung wegen großer Nachfrage am 13. November 2018

Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamts lädt Dresdnerinnen und Dresdner, die Fragen rund um die Themen Vollmachten und Betreuungsverfügungen haben, am Dienstag, 13. November 2018, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 4307, ein. Wegen des großen Interesses wurde diese zusätzliche Informationsveranstaltung, übrigens die vierte in diesem Jahr, anberaumt. Da die Platzkapazität begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 gebeten.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis eine Betreuerin oder ein Betreuer gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in dieser Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.