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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/09/pm_070.php 19.09.2018 10:36:09 Uhr 29.03.2024 07:31:56 Uhr

Digitalisierung der Bodenschätzung ist in Dresden abgeschlossen

Das Amt für Geodaten und Kataster hat als erste Behörde im Freistaat Sachsen die Bodenschätzung im Liegenschaftskataster digital erfasst.
Die Finanzverwaltungen haben seit den1930er Jahren Bodenschätzungsdaten für den landwirtschaftlichen Bereich erhoben und in analoger Form in Büchern und Karten erfasst. Nach § 14 des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetzes – BodSchätzG) von 2007 ist das Liegenschaftskataster für die Führung der Ergebnisse der Bodenschätzung verantwortlich.
In dieser Verantwortung hat das Amt für Geodaten und Kataster der Landeshauptstadt Dresden die Bodenschätzungsergebnisse des Gebietes der Stadt Dresden vollständig digital in das Liegenschaftskataster übernommen.

Neben den Grenzen der Klassenflächen, der Klassenabschnitts- und Sonderflächen und deren Beschriebe wurden die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile übernommen. Muster- und Vergleichsstücke erhielten eine besondere Kennzeichnung.
Die umfangreichen Arbeiten begannen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im September 2016 nach der Einführung der neuen Software ALKIS. Bis August 2018 waren in allen 110 Gemarkungen die Ergebnisse der Urschätzung aus den Jahren 1938 bis 1954 und in 14 Gemarkungen zusätzlich die Ergebnisse der Nachschätzungen aus den Jahren 2006 bis 2011 erfasst. Dafür digitalisierten die Fachleute rund 440 Karten der Ur- und Nachschätzung.

Unter Bodenschätzung sind die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke (Ackerböden oder Grünlandböden) zu verstehen. Dazu wird zunächst im Rahmen der Acker- bzw. Grünlandschätzung die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beurteilt, die sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergibt. Danach erfolgen Zu- oder Abschläge, die die Geländeeigenschaften (z. B. Hangneigung, Waldschatten) berücksichtigen. Diese Bodenbewertung diente seit den 1930er Jahren primär der gerechteren Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche, aber auch einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung.

Mit der flächendeckend vorliegenden Bodenschätzung besitzt die Stadt Dresden jetzt einen wertvollen Datenfundus der gesamten landwirtschaftlich nutzbaren Fläche.
Mit den digitalen Datenbeständen lassen sich im Gegensatz zum analogen Kartenmaterial umfassende Auswertungen auch für nichtsteuerliche Zwecke durchführen. Sie kommen unter anderem im Bodenschutz und in der Flurbereinigung zur Anwendung. Die Bodenschätzung ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Beratung und weitere Hinweise

Amt für Geodaten und Kataster, Kundenservice
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