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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/08/pm_034.php 16.08.2018 16:54:58 Uhr 18.04.2024 04:35:46 Uhr

Letzter Weg führt „alte Latschen“ zum Elektromüll – wenn sie blinken

Möbel, Kleidung und Schuhe mit elektrischen Funktionen sind ab 15. August gesondert zu entsorgen

Aufgrund einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind ab Mittwoch, 15. August 2018 auch Schuhe mit fest eingebauten elektrischen Teilen gesondert zu entsorgen – also auch blinkende Schuhe, die bei vielen Kindern sehr beliebt sind. Von der Gesetzesänderung sind fast alle Gegenstände betroffen, die elektrische Funktionen besitzen. Das können auch Möbel und Kleidung sein, wie Badezimmerschränke mit Beleuchtung, Massagesessel, Handschuhe mit Wärmefunktion oder Bekleidung mit eingewebten LEDs. Deutlicher Hinweis ist das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne.

Was nicht von den Verbrauchern selbst zu den Wertstoffhöfen gebracht wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenlos beim Händler abgegeben werden. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht jedoch nur für Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Neukauf eines Gerätes – vorausgesetzt das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte.
Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind unter www.dresden.de/abfall, Stichwort Wertstoffhöfe, zu finden. Die Abgabe ist für private Haushalte gebührenfrei.